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Neuer Vorstand der FIZ

Neuer Vorstand der FIZ

An der Generalversammlung des 20. Juni 2024 wurden neue Vorstandsmitglieder gewählt. Der neue Vorstand stellt sich vor!

Co-Präsidentinnen

Mandy Abou Shoak
Soziokulturelle Animatorin, Master in Sozialer Arbeit als Menschenrechtsprofession, SP Kantonsrätin Zürich, diversitätsorientierte Organisationsbegleiterin, Verantwortliche Bildung und Beratung bei Brava (ehemals TERRE DES FEMMES), Regionalleitung Berufsverband Avenir Social Region Zürich, Vorstand Schwarz Feministisches Netzwerk Bla*sh.

Anna Sax
Ökonomin, MHA Management im Gesundheitswesen, Dozentin und Publizistin, bis 2022 Leiterin Gesundheitsamt Kanton Schaffhausen.

Mitglieder

Izabel Barros: Historikerin, Doktorandin an der Universität Lausanne und arbeitet mit den Themen Gender, Sklaverei und Schweizer Kolonialgeschichte. Aktiv in mehreren Gremien mit Bezug auf dekolonialen Geschichte und Antirassismus.

Suzana Čufer: Bauingenieurin, Leiterin Verkehrliche Infrastrukturbauten, Vorstandmitglied Personalverband und Mitglied Personalkommission der Stadt Winterthur, Mitglied bei International Project Management Association IMPA und beim Schweizerischen Verband für Weiterbildung SVEB, Mitglied Theaterwerkstatt by Ueli Bichsel

Marianne Hochuli: Historikerin, MAS NPO-Management und Expertin für Armuts- und Migrationsfragen. Bis 2022 Leiterin der politischen Grundlagenarbeit und Geschäftsleitungsmitglied der Caritas Schweiz.

Claudia Paixão: Sozialwissenschaftlerin, Verantwortliche für Projektpartnerschaften und Philanthropie, Beraterin im Bereich Migration und Gender in der internationalen Zusammenarbeit

Sarah Schilliger: Soziologin, Forscherin und Dozentin am Interdisziplinären Zentrum für Geschlechterforschung (IZFG) der Universität Bern, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Rosa Luxemburg Stiftung.

Birgitte Snefstrup: Sozialpädagogin und MAS in Interkulturelle Kommunikation. Bis 2021 Geschäftsleiterin von LISA, Verein für die Interessen der Sexarbeiterin in Luzern.


Wir heissen die neuen Mitglieder Izabel Barros und Brigitte Snefstrup willkommen, und danken den ehemaligen Vortänd*innen Olivia Payo und Nina Schifferli vom Herzen für ihr tolles Engagement.

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Endlich in Sicherheit? Menschenhandel im Asylbereich

Endlich in Sicherheit? Menschenhandel im Asylbereich

Was geschieht mit Betroffenen von Menschenhandel, die sich im Schweizer Asylwesen befinden, und dringend auf spezialisierte Unterstützung und Schutz angewiesen sind?

Diese Frage wird in einem neuen Projektbericht der FIZ erforscht. 

Der Bericht stammt von einem sechsjährigen Projekt der FIZ, und dokumentiert die Auswirkungen der sich stets verschärfenden migrationspolitischen Massnahmen in Europa sowie im Schweizer Parlament. Im Asylbereich ist der Zugang zu spezialisiertem Opferschutz stark eingeschränkt. Werden Menschen im Ausland, z.B. auf der Reise oder in einem Dublin-Land ausgebeutet, ist ihnen der Zugang zu den Leistungen der Opferhilfe verwehrt oder mit sehr hohen Hürden verbunden.

Mit diesem Bericht will die FIZ aufzeigen, was wir in den letzten fünf Jahren mit unseren Klient*innen, die wir dank dem Projekt unterstützen konnten, erlebt haben. Und deutlich machen, wo sie und insbesondere auch wir selbst dabei im wahrsten Sinne immer wieder an unsere Grenzen gestossen sind.

Hier können Sie den Bericht lesen. Eine französische Version finden Sie auf der Seite "Publikationen".

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Ein Abend mit Emilia Roig

Ein Abend mit Emilia Roig

Do 20 Juni, 19:00, Comedyhaus/Théâtre a.part, Zürich

ZWEITE VERKAUFSRUNDE OFFEN

Die FIZ präsentiert "Unterdrückungssysteme: Eine intersektionale Perspektive" – einen feministischen Abend mit der Autorin und Expertin für Intersektionalität und Anti-Diskriminierung, Emilia Roig.

Tickets hier erhältlich: 
https://www.tickettailor.com/events/fizfachstellefrauenhandelfrauenmigration/1186362

Wir freuen uns auf spannende und inspirierende Diskussionen!

Infos zum Anlass:
Barbetrieb und Büchertisch von Paranoia City ab 19.00 Uhr. Vortrag mit anschliessendem Gespräch um 20.00 Uhr. Signierstunde mit Emilia Roig ab 21.30 Uhr. 

Freie Platzwahl. Der Ort ist rollstuhlgängig, mit barrierefreier Toilette. Wir freuen uns auf Dich!

Dr. Emilia Roig ist Politikwissenschaftlerin und Autorin der Bestseller „Why we matter“ und „Das Ende der Ehe“. Sie setzt sich dafür ein, Menschen zu inspirieren, sich von Unterdrückungssystemen zu lösen und das kollektive Bewusstsein zu verändern. Sie hat an Universitäten in Frankreich, Deutschland und den USA zu den Themen Intersektionalitätstheorie, postkoloniale Studien, kritische Rassentheorie, Queer-Feminismus sowie internationales und europäisches Recht gelehrt. Vor ihrer Promotion arbeitete sie bei den Vereinten Nationen in Tansania und Uganda, bei der GIZ in Kambodscha und bei Amnesty International in Deutschland zu Menschenrechtsfragen - und beschloss dann, den Bereich der internationalen Entwicklung zu verlassen, um sich auf soziale Gerechtigkeit in Europa zu konzentrieren. 2017 gründete sie das Center for Intersectional Justice (CIJ). Sie war Jurymitglied des Deutschen Sachbuchpreises 2020, wurde 2019 zum Ashoka Fellow ernannt und erhielt 2021 den Edition F Award. Beim Impact of Diversity Award wurde sie 2022 zur "Most Influential Woman of the Year" gewählt. Emilia Roig ist seit Januar 2023 Research Fellow am Käte Hamburger Kolleg für apokalyptische und postapokalyptische Studien der Universität Heidelberg.

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Die Plateforme Traite trägt ihre Forderungen an Bundesrat Jans heran

Die Plateforme Traite trägt ihre Forderungen an Bundesrat Jans heran

​​​​​​Die Plateforme Traite hat am 30.05.2024 mit Vertreterinnen ihrer Mitgliedsorganisationen Bundesrat Beat Jans zu einem Austausch zur Besprechung der Situation von Opfer von Menschenhandel in der Schweiz getroffen. Das Treffen fand in den Lokalitäten der Opferschutzorganisation Astrée in Lausanne statt.

Die Plateforme Traite brachte dem Vorsteher des Departements für Justiz- und Polizei insbesondere folgende Forderungen zur Verbesserung der Situation von Opfer von Menschenhandel vor:

So braucht es dringendst einfacheren Zugang zu Aufenthaltsbewilligungen für Opfer von Menschenhandel, wenn sie in ihrem Herkunfts- oder im Dublin-Land nicht ausreichend geschützt sind und ebenso, damit sie für die strafrechtliche Verfolgung der Täterschaft mitwirken können, falls sie das wünschen.

Wie schon seit Jahren von Schutzorganisationen gefordert wird, sollten Menschen, die auf dem Weg in die Schweiz Opfer von Menschenhandel geworden sind, endlich Zugang zu Opferhilfeleistungen erhalten. Bis jetzt erhalten Opfer mit Tatort Ausland keinen Schutz und keine spezialisierte Unterstützung in der Schweiz. Sie bleiben mit den zahlreichen Folgen dieser massiven Straftat auf sich alleine gestellt.

Die Schutzorganisationen forderten zudem, dass der Bund mehr Druck auf die Kantone ausübt, damit diese Mindestanforderungen bezüglich der Identifizierung, dem Schutz und der Unterstützung von Opfer von Menschenhandel in jedem Kanton umsetzen. Denn noch sind die kantonalen Unterschiede riesig und reichen von Zugang zu spezialisierter Unterstützung bis zu fehlendem Zugang zu den in internationalen Konventionen vorgesehenen Rechten.

Die Mitglieder der Plateforme Traite hoffen, dass die Bundesbehörden auf diese Anliegen eingehen und diese Verbesserungsvorschläge rasch umsetzen!

Die Plateforme Traite ist ein schweizweites Netzwerk von nichtstaatlichen Organisationen, die Betroffene von Menschenhandel unterstützen. Sie wurde 2020 von der FIZ und drei anderen Organisationen (CSP Genève, Antenna MayDay Ticino und Astrée) gegründet. Weitere Informationen zur Plateforme Traite finden Sie hier: https://plattform-menschenhandel.ch/

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Rechte von Live-in-Betreuer*innen stärken!

Rechte von Live-in-Betreuer*innen stärken!

Das Netzwerk Respekt kommt neu an die FIZ.

2013 gründete die Region Basel des VPOD das Netzwerk Respekt. Damit erhielten die Live In-Betreuer*innen innerhalb des VPOD eine eigene Plattform. Die 24-Std.-Betreuerin Bozena Domanska betreut und berät die Mitglieder von Respekt seit 2013 mit Herzblut und Fachwissen, kennt sie doch die Fallstricke und missbräuchlichen Arbeitsbedingungen in der ambulanten Betreuung selber zu Genüge.

2015 wurde die Beratung niederschwellig und unter Berücksichtigung der prekären Löhne sehr günstig auf die ganze Deutschschweiz ausgeweitet. Diese Ausweitung führte zu vielen erfolgreichen Verhandlungen zugunsten der Betroffenen. So dass der VPOD schliesslich 2022 vor Bundesgericht gewann. Mit diesem Entscheid wurde endlich festgehalten, dass das Arbeitsgesetz auch in Privathaushalten gilt, wenn die Betreuer*innen über Firmen vermittelt werden. Eine Baustelle bleibt weiterhin das direkte Anstellungsverhältnis in Privathaushalten, welches weiterhin dem Arbeitsgesetz nicht unterstellt ist. Hier besteht weiterhin dringender Anstellungsbedarf.

Trotz der teilweise geklärten Rechtslage darf davon ausgegangen werden, dass die Arbeitssituation der Betreuer*innen weiterhin prekär bleibt, da die Abgrenzung von Arbeit, Präsenz und Freizeit ungenügend durchgesetzt wird. Ebenso erleben wir oft Verstösse betreffend der Aufgaben. Oft werden Frauen nicht nur als Betreuerin eingesetzt, sondern für Gartenarbeiten, Kinderbetreuung, kleinere Malarbeiten oder Reinigungsarbeiten. In einigen Fällen auch zur Pflege, was eine Ausbildung und Bewilligung benötigen würde.

Trotz der juristischen und auch politischen Erfolge ist es dem VPOD nicht gelungen, eine Durchdringung in private Haushalte zu erreichen, welche dem Schutzbedürfnis der Live In-Betreuuer*innen gerecht wird. Auf der Suche nach einer Lösung für dieses Problem, schlossen sich die Gewerkschaft VPOD und die Fachstelle FIZ zusammen und entwickelten gemeinsam ein Projekt für die niederschwellige Beratung von Care-Migrant*innen. Begleitet durch das Know-How des VPOD bietet die FIZ ab sofort ein spezifisches Beratungsangebot an.

Die FIZ verfügt als nationales Kompetenzzentrum in Frauenmigration, Frauenhandel und Ausbeutung über viel Erfahrung in der Beratung, Betreuung und Begleitung von Personen in prekären Arbeitssituationen. Migrant*innen, die in Privathaushalten Betreuungs- und Carearbeit leisten sind somit eine sinnvolle und logische Ergänzung des Angebotes der FIZ. Die FIZ kann mit Hilfe des VPOD ihr Know-How in arbeitsrechtlichen Fragen rund um die Arbeit in Privathaushalten ausbauen und Betroffene erhalten Zugang zum psychosozialen und sozialberaterischen Angebot der FIZ. Die FIZ kann auch dank ihrer internationalen Vernetzung mit anderen Partnerorganisationen in Europa und ihrer politischen Stimme gegen Arbeitsausbeutung und Gewalt einen neuen Schwerpunkt in der Thematik setzen und freut sich das Angebot des VPOD zu übernehmen.

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Neue Schutzwohnung für Betroffene von Menschenhandel

Neue Schutzwohnung für Betroffene von Menschenhandel

« In der Schutzwohnung kann ich endlich schlafen, ohne Angst. »

Personen, die aus einer Ausbeutungssituation ausgebrochen sind, brauchen zuallererst Sicherheit und Ruhe – erst dann wird es überhaupt möglich, sich neu zu orientieren. In diesem Sinne betreibt die FIZ seit 2011 Schutzwohnungen für Betroffene von Menschenhandel.

Dort bekommen Klient*innen in akuten Krisensituationen Schutz und Stabilität, bevor wir gemeinsam mit ihnen die nächsten Schritte planen. Im Jahr 2023 verzeichnete die FIZ über 4'500 Übernachtungen, was die zentrale Rolle dieses Angebots unterstreicht.

Vor Kurzem konnte die siebte FIZ-Schutzunterkunft eröffnet werden. Da bei der Einrichtung ein paar Gegenstände noch fehlten, haben wir eine Social-Media-Kampagne durchgeführt um Sachspenden zu sammeln. Viele Menschen haben sich gemeldet um Gegenstände wie Fernseher, Velos, Handys und Tücher zu spenden. Ein grosses Dankeschön an alle, die gespendet oder den Aufruf weitergeleitet haben! Dank Ihnen ist die neue Schutzwohnung nun komplett eingerichtet.

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Hoher Besuch in der FIZ!

Hoher Besuch in der FIZ!

Am 21.11.23 besuchte uns die Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider in der FIZ. Die Vorsteherin des EJPD besuchte eine unserer Schutzunterkünfte und tauschte sich mit unseren Beraterinnen über die Bedürfnisse unserer Klient*innen aus, die Opfer von Menschenhandel wurden.

Neben dem Besuch der Schutzwohnung gab es einen politischen Austausch mit der Delegation vom EJPD und Fachspezialist*innen. Die FIZ deponierte zusammen mit der Plateforme Traite mehrere Vorschläge, wie die Schweizer Regierungen Schutz von Opfern von Menschenhandel verbessern könnte. Unter anderem braucht es:
 
  • sichere, längerfristige Aufenthaltsbewilligungen
  • Zugang zu Schutz auch wenn die Ausbeutung im Ausland stattgefunden hat
  • Qualitätsstandards für Organisationen, die Opfer von Menschenhandel betreuen

Der Austausch über diese Anliegen war angeregt und die Bundesrätin sehr interessiert. Beim gemeinsamen Mittagessen konnten die Gespräche noch informell weitergeführt werden.

Zum Schluss führte die Frau Baume-Schneider noch ein längeres Gespräch mit einer FIZ-Klientin. Die Klientin meinte danach, dass die Bundesrätin sehr «human» war.

Wir hoffen nun, dass sie diese Humanität auch in ihrer Regierungspolitik umsetzen kann.


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Neue Rechtsprechungen bei entgangenem Lohn für Opfer von Menschenhandel

Neue Rechtsprechungen bei entgangenem Lohn für Opfer von Menschenhandel

Fast zeitgleich kam es zu zwei wegweisenden Entscheiden bezüglich des Entschädigungsanspruchs für Opfer von Menschenhandel bei entgangenem Lohn:

Keine Verpflichtung des Staates, für ausstehenden Lohn bei Opfern von Menschenhandel aufzukommen
Ein Mann aus der Ukraine ist in der Schweiz Opfer von Menschenhandel auf einer Baustelle geworden. Der Täter wurde wegen Menschenhandel verurteilt und das Opfer erhielt 5000 CHF als Wiedergutmachung, plus den entgangenen Lohn von 13‘577 CHF als Schadenersatz. Weil das Geld beim Arbeitgeber nicht geholt werden konnte, beantragte er das Geld bei der Opferhilfe. Diese zahlte ihm 4‘000 CHF Wiedergutmachung aus, wollte die Summe vom Schadenersatz aber nicht zahlen. Dagegen erhob er Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht, und zog sie weiter ans Bundesgericht. Das Bundesgericht entschied am 11. Oktober 2023 (1C_19/2023), dass er kein Anrecht auf Entschädigung über die Opferhilfe habe, da der Lohn ein materieller Schaden sei und somit kein „Schaden an der Person selber“ sei. Auch wenn das Gericht zum Schluss kommt, dass keine Gesetzeslücke bestehe, bleibt die Frage aus Sicht der FIZ ungeklärt, wie das Opfer den ausstehenden und ihm zustehenden Lohn erhält oder kompensieren kann. Von einer Gesetzeslücke im Sinne des Opfers – ob via verbesserten Zugang zum Vermögen des Arbeitgebers oder auf anderen Wegen –  kann deshalb durchaus die Rede sein.

Opfer von Menschenhandel hat das Recht auf Entschädigung für finanzielle Schäden – auch in der Sexarbeit
Am 28. November entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Fall Krachunova gg. Bulgarien, dass ein Verstoss gegen Artikel 4 (Verbot von Sklaverei und Zwangsarbeit) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vorliegt. Es ging um eine Betroffene von Menschenhandel, die eine Entschädigung in der Höhe von 22 500 BGN (ca. 11'000 CHF) für die Einkünfte aus der Sexarbeit einforderte, die ihr von ihrem Menschenhändler entzogen worden waren. Das bulgarische Gericht erklärte in seiner ersten Anhörung, dass Krachunovas Forderung nach finanziellem Schadenersatz nicht geprüft werden könne, da es sich um Geld handele, das durch «sittenwidrige» Handlungen verdient wurde. Das Gericht begründete dies damit, dass “each contract for sexual services made between [the applicant] and the respective client was void as infringing good morals … and there [could] be no question of damages".
Der EGMR stellte fest, dass die Staaten verpflichtet sind, den Opfern des Menschenhandels die Möglichkeit zu geben, von den Menschenhändler*innen eine Entschädigung für entgangene Gewinne zu verlangen. Zur Frage der «guten Sitten» erklärte der Gerichtshof, dass die Menschenrechte das Hauptkriterium bei der Gestaltung und Umsetzung von Massnahmen gegen Prostitution und Menschenhandel sein sollten. Der Gerichtshof stellte fest, dass es in diesem Fall nicht gegen die guten Sitten verstossen hätte, wenn der Menschenhändler aufgefordert worden wäre, das dem Opfer abgenommene Geld zurückzugeben. Zum ersten Mal hat der EGMR festgestellt, dass ein Opfer von Menschenhandel das Recht hat, von seinem Menschenhändler eine Entschädigung für finanzielle Schäden zu verlangen.

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Das neue FIZ Magazin ist da!

Das neue FIZ Magazin ist da!

Wie werden unsere Klient*innen zu Täter*innen gemacht?

Wer kriminalisiert? Welche Auswirkungen hat eine Kriminalisierung auf Betroffene? Und: Was braucht es, damit diese oftmals strukturellen Ungerechtigkeiten beseitigt werden können?

Diesen und vielen weiteren Fragen geht die aktuelle Ausgabe des FIZ Magazins unter dem Titel "Ausgebeutet. Illegalisiert. Kriminalisiert." nach. Im Magazin finden Sie aufschlussreiche Gastbeiträge und ein Gespräch mit zwei Beraterinnen der FIZ zur Schuldumkehr, die unsere Klient*innen erleben.

Wir wünschen eine anregende Lektüre!

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Europäischer Tag gegen Menschenhandel

Europäischer Tag gegen Menschenhandel

Am 18. Oktober ist der Europäische Tag gegen Menschenhandel. Ein wichtiger Tag, um auf das Thema aufmerksam zu machen. Denn, Menschenhandel findet statt – auch in der Schweiz.

Die Plateforme Traite veröffentlicht zum heutigen Tag ihre neusten Zahlen, basierend auf den Beratungen und Identifizierungen ihrer vier Mitglieder. Die vier spezialisierten Fachstellen haben im Laufe des Jahres 2022 177 neue Opfer von Menschenhandel in der Schweiz identifiziert. Insgesamt wurden 450 Opfer von Menschenhandel von den Fachstellen begleitet und beraten (neue Opfer plus Opfer aus den vorherigen Jahren, die weiterhin Betreuungsbedarf haben).

Weitere Einblicke in die neu veröffentlichten Zahlen in der Medienmitteilung der Plateforme Traite erhalten Sie HIER 

Rund um den 18. Oktober finden jährlich die Aktionswochen gegen Menschenhandel statt. Die Internationale Organisation für Migration (IOM) koordiniert „Die Schweiz gegen Menschenhandel“ in der fünften Ausgabe und es finden schweizweit 22 Veranstaltungen statt. Die FIZ ist mit dem Podium „Ausgebeutet. Illegalisiert. Kriminalisiert!“ am 24.10.23 dabei, sowie Gast in weiteren Veranstaltungen.

Die Veranstaltungsdetails zum FIZ Podium HIER
Der Veranstaltungskalender zu den AKtionswochen HIER

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Schattenbericht für GRETA

Schattenbericht für GRETA

Die Plateforme Traite hat einen NGO-Schattenbericht für GRETA verfasst, der die Erfahrungen der Opferschutzorganisationen wiedergibt und die grössten Probleme im Opferschutz von Betroffenen von Menschenhandel darlegt. GRETA legt in dieser Runde den Fokus auf das Thema «Access to justice», dem Zugang zum Recht und Gerechtigkeit. Die FIZ war bei der Erarbeitung des Berichts massgeblich beteiligt.

Die Group of Experts on the Actions against trafficking, kurz GRETA, evaluiert alle vier Jahre die Umsetzung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel in der Schweiz und benennt Handlungsbedarf.

Zurzeit ist die dritte Evaluationsrunde im Gange. Die Schweizer Regierung hat von GRETA einen Fragebogen erhalten und diesen beantwortet. Zudem wird im Sommer 2023 eine Delegation von GRETA die Schweiz besuchen und Gespräche mit Behörden und NGOs führen. Danach schreibt die Delegation einen Bericht mit Empfehlungen an die Schweiz, der vom Europarat voraussichtlich anfangs 2024 verabschiedet wird.

Den Schattenbericht gibt es auf Französisch und Englisch.

 

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Neue Erkenntnisse in der digitalen Erreichbarkeit

Neue Erkenntnisse in der digitalen Erreichbarkeit

Das Erreichen von Betroffenen von Menschenhandel ist anhand ihrer Isolation teilweise sehr schwierig. Über digitale Kanäle kann diese Erreichbarkeit verbessert werden – nur ist dieser online Zugang für uns alle eine neue Form der aufsuchenden Arbeit. In einem Pilotprojekt mit Fokus auf geflüchtete Personen aus der Ukraine konnten wir die digitale Erreichbarkeit der FIZ testen, analysieren und weiterentwickeln.

Den ganzen Projektbericht finden Sie HIER

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Neue Broschüre «Was ist Menschenhandel»

Neue Broschüre «Was ist Menschenhandel»

Opfer von Menschenhandel brauchen Hilfe von anderen Personen, um sich aus der Ausbeutungssituation befreien zu können. Es ist darum sehr wichtig, dass möglichst viele Menschen wissen, was die Merkmale von Menschenhandel sind und wo mutmassliche Opfer Unterstützung erhalten. Die Broschüre erklärt kurz und knapp die rechtliche Definition von Menschenhandel, wie Menschenhandel in der Schweiz stattfindet, was die Anzeichen auf Menschenhandel sind und gibt konkrete Tipps, was Sie tun können, wenn Sie mit einem mutmasslichen Opfer von Menschenhandel in Kontakt kommen.

Die Broschüre gibt es in drei Sprachen: Deutsch, Französisch und Italienisch:

Deutsch

Französisch

Italienisch

 

Gedruckte Exemplare von allen Sprachen können gerne direkt bei der Plateforme Traite bestellt werden: info(at)plateforme-traite.ch



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