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FIZ Magazin: Grenzen der Sicherheit

FIZ Magazin: Grenzen der Sicherheit

Die FIZ kämpft gegen Ausbeutung und Gewalt und setzt sich für umfassende Sicherheit von Opfern von Menschenhandel und von gewaltbetroffene Migrant*innen ein. Doch was bedeutet Sicherheit, im Einzelfall und auf struktureller Ebene?

Sicherheit ist das Gefühl, dass keine Gefahr droht, dass eine Person keine Angst haben muss und sich aufgehoben fühlt. Welche Elemente erfüllt sein müssen, damit sich für unsere Klient*innen dieses Gefühl (wieder) einstellt – davon handelt die neuste Ausgabe des FIZ-Magazins.

Elemente von Sicherheit sind das Gefühl der Ruhe und des Vertrauens, das sich einstellt, wenn ein*e Klient*in in einer Schutzunterkunft der FIZ ankommt und sich erholt, oder die Sicherheit der Lieben in den Herkunftsländern, um die sich Klient*innen fürchten, wenn sie gegen die Täterschaft aussagen. Es sind aber auch Elemente, die der Rechtsstaat bietet, bieten müsste: Das System ist für viele Betroffene von Menschenhandel nicht sicher.

Härtefallbewilligungen werden abgelehnt und damit eine sichere Perspektive in der Schweiz verwehrt. Menschen im Asylverfahren werden durch den Dublin-Mechanismus schutzlos zurück in Länder geschafft, in denen sie in die Ausbeutungssituation gelangt sind. Migrant*innen, die häusliche Gewalt erleben, verlieren bei einer Trennung ihren Aufenthaltstitel. Das System bringt Menschen in Gefahr, die es eigentlich schützen sollte. Auch davon handelt dieses Magazin.

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FIZ Solikalender 2025 jetzt erhältlich

FIZ Solikalender 2025 jetzt erhältlich

Das perfekte Geschenk für die Aktivist*innen und Menschenrechtsverfechter*innen in Ihrem Leben.

Die FIZ feiert nächstes Jahr ihr 40-jähriges Bestehen! Für dieses Jubiläum haben wir unser Fotoarchiv durchforstet und einen Kalender gestaltet, der dich durchs Jahr sowie die Geschichte der FIZ begleitet.

Sie können Ihren Kalender jetzt hier vorbestellen!

Preise
Normalpreis mit Versand: 20.-. 
Solipreis mit Versand: 35.-
ohne Versand (Abholung in Zürich): 15.-

Der Solibeitrag ist bereits im Preis eingebaut, die Erlöse fliessen direkt an die FIZ – z.B. in politische Projekte oder die Finanzierung eines Sprachkurses für Klient*innen. Wenn Sie über mehr Geld verfügen, sind Soliaufschläge natürlich auch sehr willkommen.

Ab Mitte November auch in ausgewählten Läden und direkt bei uns im Büro erhältlich - Wir halten Sie auf dem Laufenden!

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Menschenhandel ist kein Bagatelldelikt

Menschenhandel ist kein Bagatelldelikt

Gerechtigkeit und Genugtuung für Opfer von Menschenhandel!

Eine Medienmitteilung von der Plateforme Traite zum 18. Oktober: europäischer Tag gegen Menschenhandel

Auch in diesem Jahr verhandelten Schweizer Gerichte Fälle von Menschenhandel. So unterschiedlich die Fälle von der Konstellation her waren, glichen sie sich im verhältnismässig milden Urteil gegenüber der Täterschaft und den tiefen Genugtuungszahlungen. Die Plateforme Traite kritisiert den Widerspruch zwischen der massiven Ausbeutung, welche Opfer von Menschenhandel erlitten haben, den Risiken und der Ungewissheit, welchen sie bei Teilnahme an Strafprozessen ausgesetzt sind und der häufig fehlenden Gerechtigkeit sowie geringer Entschädigung, die sie dafür erhalten.

Ungerechtigkeit wird nicht anerkannt
Ende September wurde das Urteil im Menschenhandelsfall von Andelfingen gesprochen. Der Haupttäter muss eine 9-monatige Freiheitsstrafe absitzen – eine kürzere Zeit als seine beiden Opfer in Käfigen eingesperrt waren und ausgebeutet wurden. Auch die Entschädigung für die Opfer fällt deutlich geringer aus, als der Profit, welche die Täter*innen mit der Ausbeutung der betroffenen Frauen erzielt haben.

Im Fall der Familie Hinduja, bei welchem mehrere Hausangestellte in Genf massiv ausgebeutet wurden, wurde diesen Sommer die Anklage wegen Menschenhandel fallen gelassen wegen der freiwilligen Rückkehr der Opfer zu den Täter*innen. Wegen Wucher wurden sie zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Wie relativ Freiwilligkeit für armutsbetroffene Personen ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz ist, die gegebenenfalls auch mit Drohungen und Gewalt von Seiten ihrer Peiniger*innen rechnen müssen, wurde nicht berücksichtigt. Die Staatsanwaltschaft war nicht überzeugt und legte gegen die Entscheidung Berufung ein.

«Die Perspektive von Opfern von Menschenhandel findet viel zu wenig Eingang in die Arbeit von Gerichten und Staatsanwaltschaften», kritisiert Georgiana Ursprung von der Plateforme Traite. Dies zeigen die oben erwähnten Fälle exemplarisch auf.

Menschenhandel darf sich nicht lohnen
Täter*innen üben Druck auf die Opfer aus, bedrohen sie oder ihre Familien und nutzen ihre prekäre Situation aus, um sie auszubeuten. Bei zu tiefen Entschädigungszahlungen «lohnt» sich die Tat für die Täter*innen gar finanziell. Das sendet ein falsches Signal. «Wir fordern Entschädigung, welche den entgangenen Lohn berücksichtigt und den Opfern eine sichere ökonomische Perspektive nach der Ausbeutung ermöglicht wie auch Genugtuungssummen, welche in einem angemesseneren Verhältnis zur erlittenen Gewalt stehen» sagt Fanie Wirth, FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration.

Die Mehrheit der Fälle von Menschenhandel landet erst gar nicht vor Gericht
Die Anzahl strafrechtlicher Verurteilungen wegen Menschenhandels bewegen sich im einstelligen Prozentbereich im Verhältnis zu den identifizierten Opfern: So kam es 2023 bei 197 von den spezialisierten Fachstellen der Plateforme Traite identifizierten Menschenhandelsopfern bloss zu 8 strafrechtlichen Verurteilungen wegen Menschenhandel. 2022 wurden bei 177 identifizierten Opfern nur in 7 Fällen Verurteilungen wegen Menschenhandel gesprochen. Dies ist ein gravierendes Missverhältnis.

Wenn es zu einem Strafverfahren kommt, wird häufig der Straftatbestand des Wuchers oder der För-derung der Prostitution anstelle von Menschenhandel verfolgt. Der aktuelle Gesetzesartikel zu Menschenhandel in der Schweiz wird sehr selten und sehr restriktiv angewendet. Er beinhaltet eine enge Auslegung von Zwang, die nicht im Einklang mit der Europaratskonvention gegen Menschenhandel steht. Zudem ist Menschenhandel ein komplexer Straftatbestand für dessen aufwendige Ermittlung die zeitlichen sowie finanziellen Ressourcen in vielen Kantonen nicht bereitgestellt werden. Ein weiterer Grund für die fehlenden und geringen Strafurteile ist das fehlende Wissen, die mangelnde Sensibilisierung bei den Richter*innen und Staatsanwaltschaften zu Menschenhandelsfällen. «Wir fordern ei-nen Gesetzesartikel zu Menschenhandel, welcher der Realität von Menschenhandelsfällen gerecht wird sowie ausreichend Ressourcen für die Strafverfolgung» sagt Angela Oriti von ASTRÉE.

Gesicherter Aufenthalt – auch nach dem Strafverfahren
Die Betroffenen haben oft über Jahre in einem Strafverfahren mitgewirkt. Sie erzählten immer wieder ihre Ausbeutungsgeschichte und mussten im Detail über die erniedrigende Gewalt sprechen. Viele sind traumatisiert und kämpfen mit den psychischen und physischen Folgen. Sie mussten sich zudem mit den Täter*innen und dem Risiko von Vergeltung aussetzen.

Nur dank ihren Aussagen ist es möglich, die Täter*innen zu verurteilen. Trotzdem erwartet viele der Betroffenen eine unsichere Zukunft, da sie längerfristig keinen gesicherten Aufenthalt in der Schweiz haben. Für viele beeinträchtigt diese Ungewissheit ihre Gesundheit und ihre Integration und ist wenig verständlich in Anbetracht der Risiken, die sie für die Beteiligung am Strafverfahren auf sich nehmen. «Die Beteiligung im Strafverfahren ist für viele Betroffene retraumatisierend und ein Risiko für sie so-wie häufig auch für ihre Familien im Herkunftsland.» führt Leila Boussemacer, CSP Genève aus.

Der Zugang zu Aufenthaltsbewilligung im Rahmen eines Härtefalls nach einem Strafverfahren würde dazu führen, dass Betroffene sich erholen und eine erneute Ausbeutung verhindert werden könnte.


Die Plateforme Traite ist ein schweizweites Netzwerk aus vier spezialisierten Organisationen (CSP Genève, ASTRÉE, FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration, Antenna MayDay), die sich für die Rechte von Opfer von Menschenhandel engagieren und diese identifizieren, beraten und betreuen. Ihre Grundwerte basieren auf dem Respekt der Menschenrechte und dem Fokus auf die Bedürfnisse der Opfer.

Medienkontakt:
Georgiana Ursprung, Koordinatorin Plateforme Traite: 076 628 95 08, info@plateforme-traite.ch, www.plateforme-traite.ch

Für Fragen zu spezifischen Regionen:
Deutschschweiz: FIZ, Fanie Wirth, 044 436 90 00
Romandie: ASTRÉE (Waadt), Angela Oriti, 021 544 27 99 und CSP Genève, Leila Boussemacer, 079 109 77 54
Tessin: MayDay, Monica Marcionetti, 079 590 39 46

Bilder: Auf der Webseite der Plateforme Traite finden Sie unter «Publikationen» Bilder zur Benutzung.
3 Opferstatistik der Plateforme Traite, 30.07.2024 sowie Strafurteilstatistik des Bundesamts für Statistik Juni 2024


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FIZ-Medienmitteilung zum Fall Andelfingen

FIZ-Medienmitteilung zum Fall Andelfingen

Menschenhandel vor Gericht: zynisches Urteil hat System

Ein Ehepaar lockt Frauen gezielt mit einem falschen Job-Angebot in die Schweiz. Sie sperren die Frauen für mehrere Stunden täglich und die ganze Nacht in einen Käfig. Den Rest der Zeit müssen sie Hausarbeiten für das Ehepaar erledigen – bis zu 17 Stunden täglich. Dafür erhalten sie 800 Franken pro Monat. Ein klarer Fall von Menschenhandel.

Der Mann wird in einem abgekürzten Verfahren zu einer Geldstrafe und einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt. Er muss noch 4 Monate ins Gefängnis, obwohl er bereits einschlägig vorbestraft ist. Die Frau wird vom Bezirksgericht in Andelfingen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt. Sie erhält einen Landesverweis von 5 Jahren. Die Opfer erhalten eine Entschädigung von insgesamt 16'000 CHF.

Ein zynisches Urteil für die systematische Erniedrigung, folterähnliche Behandlung und Ausbeutung von mehreren Frauen. Ein Urteil, das nicht berücksichtigt, dass die Betroffenen traumatisiert sind und bis heute grosse Scham empfinden. Die Betroffenen haben für dieses stossend milde Urteil jahrelang mit den Strafverfolgungsbehörden kooperiert. Sie erzählten immer und immer wieder ihre Ausbeutungsgeschichte und mussten im Detail über die erfahrene Gewalt sprechen.

«Die Beteiligung im Strafverfahren ist für viele Betroffene re-traumatisierend. Milde Urteile sind keine Gerechtigkeit – im Gegenteil: der Rechtsstaat lässt die Opfer im Stich.» sagt Lelia Hunziker, Geschäftsführerin der FIZ.

Gesicherter Aufenthalt – auch nach dem Strafverfahren

Betroffene sind häufig stark traumatisiert und kämpfen mit psychischen und physischen Langzeitschäden. Viele der Betroffenen haben keinen gesicherten Aufenthalt in der Schweiz und kaum finanzielle Mittel. Sie blicken in eine unsichere Zukunft.

In der Erholungs- und Bedenkzeit müssen sie sich entscheiden, ob sie sich an einem allfälligen Strafverfahren beteiligen. Falls ja, erhalten sie für die Dauer des Verfahrens einen geregelten Aufenthalt in der Schweiz. Für einen längerfristigen Aufenthalt in der Schweiz müssen sie entweder direkt nach der Ausbeutung oder nach Ende des Verfahrens einen persönlichen Härtefall geltend machen. Die Vergabepraxis ist aber von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich und sehr restriktiv.

«Wir fordern für die Betroffenen eine Vergabepraxis von Härtefall-Bewilligungen, die ihre besondere Vulnerabilität und ihre vergangene Ausbeutung sowie deren Folgen miteinbezieht, schweizweit einheitliche Kriterien für die Gesuchsprüfung und dass Betroffene nicht monate- oder jahrelang in Unsicherheit warten lässt.» - Fanie Wirth, Bereichsleiterin FIZ.

Faire Entschädigung und effektiver Schutz

Täter*innen üben Druck auf die Opfer aus, bedrohen sie oder ihre Familien und nutzen ihre prekäre Situation aus, zum Beispiel um ihnen keinen fairen Lohn zahlen zu müssen. Bei zu tiefen Entschädigungszahlungen «lohnt» sich die Tat für die Täter*innen sogar finanziell – wie im hiesigen Urteil. Das sendet ein falsches Signal und entschädigt die Betroffenen nicht.

«Wir fordern Entschädigungszahlungen, die die Ausbeutung und den Lohnausfall berücksichtigen und den Opfern eine sichere ökonomische Zukunft ermöglichen wie auch Genugtuungssummen, welche in einem angemesseneren Verhältnis zur erlittenen Gewalt stehen. Die im hiesigen Urteil zugesprochene tiefe Summe ist kein Einzelfall, sondern hat System.» - Lelia Hunziker.

Opfer haben häufig noch Jahre nach der Ausbeutung Angst vor den Täter*innen, vor ihren Drohungen oder vor ihrer Rache, zum Beispiel falls die Täter*innen intime Bilder der Opfer besitzen und drohen, diese zu veröffentlichen.

«Wir fordern, gestützt auf den GRETA-Bericht, dass der Rechtsstaat seine Schutzpflicht wahrnimmt und effektive, angemessene und abschreckende Strafmasse gegen Menschenhandel erteilt.» - Fanie Wirth.

Wir bitten Sie darum keine Informationen zu den Opfern (zum Beispiel Herkunftsland) zu veröffentlichen. Für weitere Fragen stehen Ihnen Lelia Hunziker (Geschäftsführerin der FIZ): + 41 44 436 90 11 oder Fanie Wirth (Bereichsleiterin Fachwissen & Advocacy) +41 79 705 0506 gerne zur Verfügung.

Medienmitteilung der FIZ Fachstelle Frauenhandel & Frauenmigration, 26.09.2024

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Neues Webtool für Sexarbeitende in der Schweiz

Neues Webtool für Sexarbeitende in der Schweiz

ProCoRe, die Schweizer Koalition für die Rechte von Sexarbeitenden, hat das Online-Tool "legal Work" lanciert.

Das Tool enthält Infos über die behördlichen Auflagen für die legale Sexarbeit je nach Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitsform in den verschiedenen Kantonen und Kontaktinformationen von Beratungsstellen in der Nähe.

Ein paar Klicks im Tool machen deutlich: Die Regeln unterscheiden sich von Kanton zu Kanton, sind komplex und teils widersprüchlich. Das Tool soll Orientierung im bürokratischen Chaos bieten, kann aber die strukturellen Hürden für die legale Sexarbeit nicht auflösen. Der Handlungsbedarf ist gross.

Hier geht's zum Tool: https://legalwork.procore-info.ch/de/home 


Die FIZ ist Mitglied von ProCoRe.

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Tagung "Menschenhandel" am 20. Sept. 2024

Tagung "Menschenhandel" am 20. Sept. 2024

Die FIZ wird an der kommenden Tagung zu Menschenhandel in Bern zwei Workshops leiten.

Im Europaratsübereinkommen zur Bekämpfung von Menschenhandel hat sich die Schweiz verpflichtet, die Verhütung, den Opferschutz und die Strafverfolgung auf diesem Gebiet zu verstärken. Der Bundesrat hat daher Ende Juni 2022 einen nationalen Aktionsplan gegen den Menschenhandel für die Jahre 2023-2027 beschlossen. Eines der vorrangigen Handlungsfelder ist die Verbesserung der Ausbildung von Fachleuten, die mit Opfern des Menschenhandels in Kontakt kommen, insbesondere aus Polizeiorganen, Staatsanwaltschaften, Gerichten, der Anwaltschaft und den Opferhilfestellen.

Die Tagung wird von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern und dem Bundesamt für Justiz gemeinsam organisiert. Neben verschiedenen Fachvorträgen werden mehrere Workshops zu spezifischen Themen angeboten, bspw. zur strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und zum Anspruch der Opfer auf Entschädigung und Genugtuung. Zudem bietet die Tagung den teilnehmenden Fachpersonen die Möglichkeit, Fragen
einzubringen, Kontakte zu knüpfen und sich über bewährte Praktiken auf diesem Gebiet auszutauschen.

Mehr Infos und Anmeldung hier.

Die Anzahl der Plätze ist auf 200 Personen begrenzt.

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Gegen 200 Menschenhandelsopfer in der Schweiz identifiziert

Gegen 200 Menschenhandelsopfer in der Schweiz identifiziert

Die vier spezialisierten Mitgliedsorganisationen der Plateforme Traite (FIZ, ASTRÉE, CSP Genf, MayDay) konnten letztes Jahr 197 neue Opfer von Menschenhandel in der Schweiz identifizieren.

Dies bedeutet ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. Die Plateforme Traite stellt auch eine Zunahme an Opfer aus der Arbeitsausbeutung fest. Obwohl die Behörden ihren Fokus von der Sexarbeit hin zu anderen Arbeitssektoren verschoben haben, werden viele dieser Opfer oft nicht als solche identifiziert und haben keinen Zugang zu ihren Rechten.

11% mehr Fälle im Vergleich zum Vorjahr
Zusammen mit den 197 neuen Personen, die als Menschenhandelsopfer identifiziert wurden und denjenigen Opfern, die davor identifiziert wurden sind 488 Opfer von den Mitgliedsorganisationen der Plateforme Traite begleitet und beraten worden im Verlauf von 2023. Der Anstieg der Fälle bestätigt, dass Menschenhandel in der Schweiz eine Realität darstellt.

Bei der grossen Mehrheit der aufgedeckten Fälle handelt es sich um Frauen (75.5%). Die Tendenz der letzten Jahre bestätigt sich jedoch erneut: Männer sind als Opfer keine Randerscheinung und machen 23% der totalen Opferzahl aus. Der Anstieg von männlichen Opfern erklärt sich vor allem damit, dass die Sensibilisierung bezüg-lich Menschenhandel und die entsprechenden Kontrollen sich zusehends von der Sexarbeit hin zu Arbeitssektoren verlagert hat, die männlich dominiert sind.

2023 kamen die Opfer aus 55 verschiedenen Ländern. Die häufigsten Herkunftsländer der neu identifizierten Opfer waren 2023 Ungarn, Demokratische Republik Kongo, Kamerun und Somalia. Dieses Jahr ist mit 56% ein deutlich höherer Anteil an Opfern aus afrikanischen Ländern festzustellen. Von den restlichen Betroffenen stammten 17% aus europäischen, 14% aus lateinamerikanischen und 12% aus asiatischen Ländern.

Das Profil der erfassten Opfer bezüglich Herkunft, Geschlecht oder auch der Arbeitssektoren hängt stark von den Branchen ab, in denen Kontrollen stattfinden, vom Sensibilisierungsgrad der Erstkontaktstellen und der Anwesenheit von spezialisierten Opferschutzstellen. Daher stellen die Zahlen nur einen Teil der Realität des Phänomens dar, das sich per Definition im Verborgenen abspielt.

Schutz statt strafrechtlicher Verfolgung von Opfern
Die spezialisierten Fachstellen identifizieren immer häufiger Opfer von Menschenhandel zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft: Von allen neu identifizierten Opfern waren es 2021 33%, 2022 44% und 2023 47%. Diese Zahlen beinhalten auch die Opfer, die zu illegalen Handlungen wie Diebstahl oder Drogenschmuggel gezwungen wurden.

Die Zunahme aufgedeckter Fälle von Opfer der Arbeitsausbeutung ist das Ergebnis der Sensibilisierungsarbeit, welche die Fachstellen der Plateforme Traite bei der Polizei, Beratungsstellen aus dem Migrationsbereich oder für Gewaltbetroffene, bei Spitälern unter anderen machen. Trotzdem kritisiert Nina Lanzi von der FIZ: «Betroffene von Arbeitsausbeutung werden häufig nicht als solche anerkannt und erhalten entsprechend nicht den Schutz, zu dem sie Anrecht haben.» Es ist die Abwesenheit von spezialisierten Schutzorganisationen, mangelnde Ressourcen und die fehlende Sensibilisierung von Behörden welche zur Folge haben, dass Opfer weder Zugang zu einer sicheren Aufenthaltsbewilligung noch zu Opferschutzleistungen haben, die ihnen nach der Konvention des Europarats zur Bekämpfung von Menschenhandel (EKM) zustehen. «Bei Arbeitsausbeutung bleibt die strafrechtliche Verfolgung der Täter*innen meist aus, wegen mangelnden Beweisen», unterstreicht Leila Boussema-cer von CSP Genf. Ebenso selten wird der Strafbestand des Menschenhandels von den Strafverfolgungsbehörden verfolgt. Oft werden hingegen die Opfer verfolgt und des Landes verwiesen, weil sie sich illegal im Land aufhalten und keine Arbeitserlaubnis haben. In den Empfehlungen an die Schweiz empfiehlt GRETA, die Expert*innen-gruppe der EKM, eine konsequentere Anerkennung der Opfer von Arbeitsausbeutung als Opfer von Menschen-handel sowie die Nichtbestrafung von Straftaten, die im Zusammenhang mit Ausbeutung begangen wurden.

Mehr Ressourcen für den Opferschutz
Der nationale Aktionsplan gegen Menschenhandel enthält verschiedene Massnahmen, die die Kantone einfüh-ren müssen, um einen angemessenen Schutz zu gewährleisten. Monica Marcionetti von MayDay fordert: «Mehr Ressourcen für die Einrichtung von spezialisierten Strukturen sind nötig, um die Opfer von Menschenhandel ef-fektiv zu schützen." GRETA empfahl der Schweiz diesen Sommer, ein solches Budget zu schaffen. Angela Oriti von ASTRÉE unterstreicht: «Da die Zahl der identifizierten Opfer von Menschenhandel gestiegen ist, sind Schutz-massnahmen nötig, die zwischen der Kantons- und Bundesebene koordiniert und angemessen finanziert sind.» Für die Plateforme Traite ist dies unerlässlich, um den Zugang zu Schutz und Rechten für Opfer im ganzen Land zu ermöglichen.

 
Die Plateforme Traite ist ein schweizweites Netzwerk aus vier spezialisierten Organisationen (CSP Genève, ASTRÉE, FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration, Antenna MayDay), die sich für die Rechte von Opfer von Menschenhandel engagieren und diese identifizieren, beraten und betreuen. Ihre Grundwerte basieren auf dem Respekt der Menschenrechte und dem Fokus auf die Bedürfnisse der Opfer.

Medienkontakt: Georgiana Ursprung, Koordinatorin Plateforme Traite: 076 628 95 08, info@plateforme-traite.ch, www.plateforme-traite.ch

Für Fragen zu spezifischen Regionen:
Deutschschweiz: FIZ, Fanie Wirth, 044 436 90 16
Romandie: ASTRÉE (Waadt), Angela Oriti, 021 544 27 99; CSP Genève, Leila Boussemacer, 022 807 07 00
Tessin: MayDay, Monica Marcionetti, 079 475 16 49

Bilder: Auf der Webseite der Plateforme Traite finden Sie unter «Publikationen» verschiedene Bilder zur Benutzung.


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Neuer Vorstand der FIZ

Neuer Vorstand der FIZ

An der Generalversammlung des 20. Juni 2024 wurden neue Vorstandsmitglieder gewählt. Der neue Vorstand stellt sich vor!

Co-Präsidentinnen

Mandy Abou Shoak
Soziokulturelle Animatorin, Master in Sozialer Arbeit als Menschenrechtsprofession, SP Kantonsrätin Zürich, diversitätsorientierte Organisationsbegleiterin, Verantwortliche Bildung und Beratung bei Brava (ehemals TERRE DES FEMMES), Regionalleitung Berufsverband Avenir Social Region Zürich, Vorstand Schwarz Feministisches Netzwerk Bla*sh.

Anna Sax
Ökonomin, MHA Management im Gesundheitswesen, Dozentin und Publizistin, bis 2022 Leiterin Gesundheitsamt Kanton Schaffhausen.

Mitglieder

Izabel Barros: Historikerin, Doktorandin an der Universität Lausanne und arbeitet mit den Themen Gender, Sklaverei und Schweizer Kolonialgeschichte. Aktiv in mehreren Gremien mit Bezug auf dekolonialen Geschichte und Antirassismus.

Suzana Čufer: Bauingenieurin, Leiterin Verkehrliche Infrastrukturbauten, Vorstandmitglied Personalverband und Mitglied Personalkommission der Stadt Winterthur, Mitglied bei International Project Management Association IMPA und beim Schweizerischen Verband für Weiterbildung SVEB, Mitglied Theaterwerkstatt by Ueli Bichsel

Marianne Hochuli: Historikerin, MAS NPO-Management und Expertin für Armuts- und Migrationsfragen. Bis 2022 Leiterin der politischen Grundlagenarbeit und Geschäftsleitungsmitglied der Caritas Schweiz.

Claudia Paixão: Sozialwissenschaftlerin, Verantwortliche für Projektpartnerschaften und Philanthropie, Beraterin im Bereich Migration und Gender in der internationalen Zusammenarbeit

Sarah Schilliger: Soziologin, Forscherin und Dozentin am Interdisziplinären Zentrum für Geschlechterforschung (IZFG) der Universität Bern, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Rosa Luxemburg Stiftung.

Birgitte Snefstrup: Sozialpädagogin und MAS in Interkulturelle Kommunikation. Bis 2021 Geschäftsleiterin von LISA, Verein für die Interessen der Sexarbeiterin in Luzern.


Wir heissen die neuen Mitglieder Izabel Barros und Brigitte Snefstrup willkommen, und danken den ehemaligen Vortänd*innen Olivia Payo und Nina Schifferli vom Herzen für ihr tolles Engagement.

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Endlich in Sicherheit? Menschenhandel im Asylbereich

Endlich in Sicherheit? Menschenhandel im Asylbereich

Was geschieht mit Betroffenen von Menschenhandel, die sich im Schweizer Asylwesen befinden, und dringend auf spezialisierte Unterstützung und Schutz angewiesen sind?

Diese Frage wird in einem neuen Projektbericht der FIZ erforscht. 

Der Bericht stammt von einem sechsjährigen Projekt der FIZ, und dokumentiert die Auswirkungen der sich stets verschärfenden migrationspolitischen Massnahmen in Europa sowie im Schweizer Parlament. Im Asylbereich ist der Zugang zu spezialisiertem Opferschutz stark eingeschränkt. Werden Menschen im Ausland, z.B. auf der Reise oder in einem Dublin-Land ausgebeutet, ist ihnen der Zugang zu den Leistungen der Opferhilfe verwehrt oder mit sehr hohen Hürden verbunden.

Mit diesem Bericht will die FIZ aufzeigen, was wir in den letzten fünf Jahren mit unseren Klient*innen, die wir dank dem Projekt unterstützen konnten, erlebt haben. Und deutlich machen, wo sie und insbesondere auch wir selbst dabei im wahrsten Sinne immer wieder an unsere Grenzen gestossen sind.

Hier können Sie den Bericht lesen. Eine französische Version finden Sie auf der Seite "Publikationen".

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Ein Abend mit Emilia Roig

Ein Abend mit Emilia Roig

Die FIZ präsentierte am 20. Juni 2024 "Unterdrückungssysteme: Eine intersektionale Perspektive" – einen feministischen Abend mit der Autorin und Expertin für Intersektionalität und Anti-Diskriminierung, Emilia Roig.

Der Anlass, mit einem Vortrag von Emilia Roig und anschliessender Diskussionsrunde, fand im Comedyhaus/Théâtre a.part in Zürich statt.

Paranoa City Books hat den Abend mit einem Büchertisch begleitet; anschliessend gab es eine Signierstunde mit der Autorin.

Dr. Emilia Roig ist Politikwissenschaftlerin und Autorin der Bestseller „Why we matter“ und „Das Ende der Ehe“. Sie setzt sich dafür ein, Menschen zu inspirieren, sich von Unterdrückungssystemen zu lösen und das kollektive Bewusstsein zu verändern. Sie hat an Universitäten in Frankreich, Deutschland und den USA zu den Themen Intersektionalitätstheorie, postkoloniale Studien, kritische Rassentheorie, Queer-Feminismus sowie internationales und europäisches Recht gelehrt. Vor ihrer Promotion arbeitete sie bei den Vereinten Nationen in Tansania und Uganda, bei der GIZ in Kambodscha und bei Amnesty International in Deutschland zu Menschenrechtsfragen - und beschloss dann, den Bereich der internationalen Entwicklung zu verlassen, um sich auf soziale Gerechtigkeit in Europa zu konzentrieren. 2017 gründete sie das Center for Intersectional Justice (CIJ). Sie war Jurymitglied des Deutschen Sachbuchpreises 2020, wurde 2019 zum Ashoka Fellow ernannt und erhielt 2021 den Edition F Award. Beim Impact of Diversity Award wurde sie 2022 zur "Most Influential Woman of the Year" gewählt. Emilia Roig ist seit Januar 2023 Research Fellow am Käte Hamburger Kolleg für apokalyptische und postapokalyptische Studien der Universität Heidelberg.

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Die Plateforme Traite trägt ihre Forderungen an Bundesrat Jans heran

Die Plateforme Traite trägt ihre Forderungen an Bundesrat Jans heran

​​​​​​Die Plateforme Traite hat am 30.05.2024 mit Vertreterinnen ihrer Mitgliedsorganisationen Bundesrat Beat Jans zu einem Austausch zur Besprechung der Situation von Opfer von Menschenhandel in der Schweiz getroffen. Das Treffen fand in den Lokalitäten der Opferschutzorganisation Astrée in Lausanne statt.

Die Plateforme Traite brachte dem Vorsteher des Departements für Justiz- und Polizei insbesondere folgende Forderungen zur Verbesserung der Situation von Opfer von Menschenhandel vor:

So braucht es dringendst einfacheren Zugang zu Aufenthaltsbewilligungen für Opfer von Menschenhandel, wenn sie in ihrem Herkunfts- oder im Dublin-Land nicht ausreichend geschützt sind und ebenso, damit sie für die strafrechtliche Verfolgung der Täterschaft mitwirken können, falls sie das wünschen.

Wie schon seit Jahren von Schutzorganisationen gefordert wird, sollten Menschen, die auf dem Weg in die Schweiz Opfer von Menschenhandel geworden sind, endlich Zugang zu Opferhilfeleistungen erhalten. Bis jetzt erhalten Opfer mit Tatort Ausland keinen Schutz und keine spezialisierte Unterstützung in der Schweiz. Sie bleiben mit den zahlreichen Folgen dieser massiven Straftat auf sich alleine gestellt.

Die Schutzorganisationen forderten zudem, dass der Bund mehr Druck auf die Kantone ausübt, damit diese Mindestanforderungen bezüglich der Identifizierung, dem Schutz und der Unterstützung von Opfer von Menschenhandel in jedem Kanton umsetzen. Denn noch sind die kantonalen Unterschiede riesig und reichen von Zugang zu spezialisierter Unterstützung bis zu fehlendem Zugang zu den in internationalen Konventionen vorgesehenen Rechten.

Die Mitglieder der Plateforme Traite hoffen, dass die Bundesbehörden auf diese Anliegen eingehen und diese Verbesserungsvorschläge rasch umsetzen!

Die Plateforme Traite ist ein schweizweites Netzwerk von nichtstaatlichen Organisationen, die Betroffene von Menschenhandel unterstützen. Sie wurde 2020 von der FIZ und drei anderen Organisationen (CSP Genève, Antenna MayDay Ticino und Astrée) gegründet. Weitere Informationen zur Plateforme Traite finden Sie hier: https://plattform-menschenhandel.ch/

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Rechte von Live-in-Betreuer*innen stärken!

Rechte von Live-in-Betreuer*innen stärken!

Das Netzwerk Respekt kommt neu an die FIZ.

2013 gründete die Region Basel des VPOD das Netzwerk Respekt. Damit erhielten die Live In-Betreuer*innen innerhalb des VPOD eine eigene Plattform. Die 24-Std.-Betreuerin Bozena Domanska betreut und berät die Mitglieder von Respekt seit 2013 mit Herzblut und Fachwissen, kennt sie doch die Fallstricke und missbräuchlichen Arbeitsbedingungen in der ambulanten Betreuung selber zu Genüge.

2015 wurde die Beratung niederschwellig und unter Berücksichtigung der prekären Löhne sehr günstig auf die ganze Deutschschweiz ausgeweitet. Diese Ausweitung führte zu vielen erfolgreichen Verhandlungen zugunsten der Betroffenen. So dass der VPOD schliesslich 2022 vor Bundesgericht gewann. Mit diesem Entscheid wurde endlich festgehalten, dass das Arbeitsgesetz auch in Privathaushalten gilt, wenn die Betreuer*innen über Firmen vermittelt werden. Eine Baustelle bleibt weiterhin das direkte Anstellungsverhältnis in Privathaushalten, welches weiterhin dem Arbeitsgesetz nicht unterstellt ist. Hier besteht weiterhin dringender Anstellungsbedarf.

Trotz der teilweise geklärten Rechtslage darf davon ausgegangen werden, dass die Arbeitssituation der Betreuer*innen weiterhin prekär bleibt, da die Abgrenzung von Arbeit, Präsenz und Freizeit ungenügend durchgesetzt wird. Ebenso erleben wir oft Verstösse betreffend der Aufgaben. Oft werden Frauen nicht nur als Betreuerin eingesetzt, sondern für Gartenarbeiten, Kinderbetreuung, kleinere Malarbeiten oder Reinigungsarbeiten. In einigen Fällen auch zur Pflege, was eine Ausbildung und Bewilligung benötigen würde.

Trotz der juristischen und auch politischen Erfolge ist es dem VPOD nicht gelungen, eine Durchdringung in private Haushalte zu erreichen, welche dem Schutzbedürfnis der Live In-Betreuuer*innen gerecht wird. Auf der Suche nach einer Lösung für dieses Problem, schlossen sich die Gewerkschaft VPOD und die Fachstelle FIZ zusammen und entwickelten gemeinsam ein Projekt für die niederschwellige Beratung von Care-Migrant*innen. Begleitet durch das Know-How des VPOD bietet die FIZ ab sofort ein spezifisches Beratungsangebot an.

Die FIZ verfügt als nationales Kompetenzzentrum in Frauenmigration, Frauenhandel und Ausbeutung über viel Erfahrung in der Beratung, Betreuung und Begleitung von Personen in prekären Arbeitssituationen. Migrant*innen, die in Privathaushalten Betreuungs- und Carearbeit leisten sind somit eine sinnvolle und logische Ergänzung des Angebotes der FIZ. Die FIZ kann mit Hilfe des VPOD ihr Know-How in arbeitsrechtlichen Fragen rund um die Arbeit in Privathaushalten ausbauen und Betroffene erhalten Zugang zum psychosozialen und sozialberaterischen Angebot der FIZ. Die FIZ kann auch dank ihrer internationalen Vernetzung mit anderen Partnerorganisationen in Europa und ihrer politischen Stimme gegen Arbeitsausbeutung und Gewalt einen neuen Schwerpunkt in der Thematik setzen und freut sich das Angebot des VPOD zu übernehmen.

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Neue Schutzwohnung für Betroffene von Menschenhandel

Neue Schutzwohnung für Betroffene von Menschenhandel

« In der Schutzwohnung kann ich endlich schlafen, ohne Angst. »

Personen, die aus einer Ausbeutungssituation ausgebrochen sind, brauchen zuallererst Sicherheit und Ruhe – erst dann wird es überhaupt möglich, sich neu zu orientieren. In diesem Sinne betreibt die FIZ seit 2011 Schutzwohnungen für Betroffene von Menschenhandel.

Dort bekommen Klient*innen in akuten Krisensituationen Schutz und Stabilität, bevor wir gemeinsam mit ihnen die nächsten Schritte planen. Im Jahr 2023 verzeichnete die FIZ über 4'500 Übernachtungen, was die zentrale Rolle dieses Angebots unterstreicht.

Vor Kurzem konnte die siebte FIZ-Schutzunterkunft eröffnet werden. Da bei der Einrichtung ein paar Gegenstände noch fehlten, haben wir eine Social-Media-Kampagne durchgeführt um Sachspenden zu sammeln. Viele Menschen haben sich gemeldet um Gegenstände wie Fernseher, Velos, Handys und Tücher zu spenden. Ein grosses Dankeschön an alle, die gespendet oder den Aufruf weitergeleitet haben! Dank Ihnen ist die neue Schutzwohnung nun komplett eingerichtet.

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