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Menschenhandel im Asylsystem: Warum werden Betroffene im Stich gelassen?

Menschenhandel im Asylsystem: Warum werden Betroffene im Stich gelassen?

Eine Vernehmlassung der FIZ zur Übernahme des EU-Asylpakts in der Schweiz.


Die FIZ arbeitet seit rund 40 Jahren zum Thema Menschenhandel. Zu ihrem Angebot gehört, unter anderem, die Abteilung Opferschutz Menschenhandel (OM), in dem jährlich ca. 350 Opfer von Menschenhandel beraten und stationär in Schutzunterkünften untergebracht werden. Eine Zielgruppe von OM sind Betroffene von Menschenhandel im Asylbereich. Im Zeitraum von 2019-2024 hat die FIZ rund 300 Opfer von Menschenhandel, die sich in der Schweiz in einem Asylverfahren befanden, beraten und unterstützt. Die Erfahrungen mit dieser Zielgruppe haben gezeigt: Alle Faktoren, welche Betroffene von Menschenhandel vulnerabel machen, sind bei asylsuchenden Opfern nochmals deutlich akzentuiert. Die fehlenden sicheren und legalen Migrationswege sind einer der grössten Risikofaktoren, um (erneut) Opfer von Ausbeutung und Gewalt zu werden. Auch die Einführung des beschleunigten Asylverfahrens hat sich für diese Zielgruppe als besonders problematisch erwiesen, weil die nötigen Abklärungen zum Tatbestand sowie den nötigen Schutzmassnahmen innerhalb der kurzen Fristen kaum möglich sind. Entgegen Versprechungen vor Einführung des beschleunigten Verfahrens, dass solch komplexe Fälle ins erweiterte Verfahren überführt werden würden, befindet sich der Grossteil von Opfern von Menschenhandel standardmässig im Dublin-Verfahren – es gab keine humanitären Selbsteintritte explizit aufgrund von Menschenhandel bei unseren Klient*innen. Die Praxis macht deutlich: Die Einhaltung der Fristen und Abläufe des Asylverfahrens, insbesondere aber auch eine strikte Anwendung des Dublin-Verfahrens aufgrund von politischem Druck werden klar höher gewichtet als die Schutzpflichten gegenüber Opfern von Menschenhandel.

Die FIZ ist über die geplanten Änderungen, die im Rahmen des EU-Migrations- und Asylpakts zur Übernahme in der Schweiz vorgeschlagen sind, alarmiert und entsetzt. Der Mangel an flankierenden Massnahmen und die fehlende Priorisierung von Schutzpflichten wird mit den geplanten Änderungen dazu führen, dass der Zugang zu Schutz für geflüchtete Personen nochmals massiv erschwert wird – auch in der Schweiz. Die vorgeschlagenen Änderungen begünstigen Menschenhandel, Ausbeutung und Gewalt auf der Flucht und innerhalb Europas zusätzlich.

Im Folgenden werden wir auf einzelne, besonders problematische Aspekte der geplanten Änderungen eingehen und zeigen anhand eines Fallbeispiels auf, wie sich diese für Betroffene von Menschenhandel, die sich im Asylverfahren befinden, auswirken würde. In einem zweiten Teil nehmen wir spezifisch Bezug auf einzelne Gesetzesänderungen und Anpassungen.

Fallbeispiel Malaika*

„Aber wir waren immer zusammen. Wir sind doch Schwestern. Weshalb muss sie nun nach Kroatien zurück und ich nicht?“, fragte uns Juma verzweifelt. Zu Malaika gab es einen Eurodac-Treffer im System in Kroatien. Zu Juma nicht. Im Falle von Malaika bedeutet das, dass sie in eine Notunterkunft kommt, in der sie auf ihre Ausschaffung warten muss. Malaika wurde bereits nach dem ersten Beratungsgespräch in der FIZ an unsere hauseigene Psychiaterin verwiesen. Sie äussert mehrmals Suizidgedanken. Sie kommt in die Psychiatrische Klinik, wird wieder entlassen und kommt zurück in die Notunterkunft. Der Brief der Psychiaterin, obschon dem SEM und dem Migrationsamt angekündigt, wird nicht abgewartet. Darin steht: Malaika ist weiterhin stark suizidal, bei einer Ausschaffung nach Kroatien besteht akute Selbstmordgefahr. Doch während der Brief im Morgengrauen im Postverteilzentrum sortiert wird, sitzt Malaika bereits im Flugzeug nach Kroatien. Ebenfalls nicht berücksichtigt wird: Die Überstellungsfrist war eigentlich bereits abgelaufen. Die Schweiz hätte aufgrund der verstrichenen sechs Monate bereits selber auf das Asylgesuch eintreten und Malaika nicht nach Kroatien schicken, sondern sie gemeinsam mit ihrer Schwester das erweiterte Asylverfahren in der Schweiz durchlaufen lassen müssen.

*Alle Namen sind anonymisiert.

Detaillierte Bemerkungen

1. Die geplante Unterbringungspolitik an der EU-Aussengrenze und ihre Auswirkungen auf vulnerable Personen

Die Erfahrung aus der Beratung zeigt, dass ein Teil der Klient*innen erst an der EU-Aussengrenze Opfer von Menschenhandel oder Ausbeutung geworden ist. Das Risiko ist dort besonders hoch, wo die Aufnahmesysteme überlastet sind, wie in Griechenland und in Italien. Die dortigen Zustände, der fehlende Schutz und mangelnde Unterstützung haben dazu geführt, dass sie aus schierer Not, z.B. weil sie auf der Strasse leben mussten und nichts zu essen mehr hatten besonders vulnerabel für Ausbeutung waren. Andere wurden in den Massenlagern in Bulgarien oder Kroatien von Zentrums- und Sicherheits-personal belästigt, geschlagen und missbraucht. Auch Minderjährige. Auch Malaika.

Die dortigen Zustände sind bekannt, der Ansatz von Massenlagern an den Aussengrenzen Europas ist klar gescheitert. Dennoch setzt der Pakt darauf, genau diese Praxis fortzuführen und sogar noch zu intensivieren. Solche Lager sind verheerend: Eine Unterbringung und Begleitung, wie Betroffene von Menschenhandel es bräuchten und ihnen rechtlich zustehen würde, ist unmöglich. Nicht selten wird zudem von Mitarbeitenden der Camps Gewalt an Geflüchteten ausgeübt. Die Gewaltopfer können sich an niemanden wenden.

Die Vorgaben bezüglich allfälligen Vulnerabilitätsscreenings sind zu vage formuliert. Es wird nicht präzisiert, nach welchen Kriterien die Vulnerabilitätsprüfung erfolgen soll. Den einzelnen Staaten wird damit sehr viel Spielraum gelassen bei der Umsetzung. Die bereits grossen Unterschiede bei der Umsetzung von Menschenrechten in den verschiedenen EU-Ländern wird damit weiter akzentuiert, zu Ungunsten der Rechtsgleichheit von Geflüchteten. Das angedachte System verstärkt den Druck auf alle Länder, die sich an der EU-Aussengrenze befinden. Dass manche dieser Staaten die Ressourcen für die proportional deutlich höhere Zahl Geflüchteter, die sie unterbringen und zu versorgen haben, nicht aufbringen werden, wird sich negativ auf die Asylsuchenden vor Ort auswirken. Dies ist umso verheerender, als dass zwar von einer Solidarität unter den Mitgliedstaaten gesprochen wird, diese jedoch nicht verbindlich genug geregelt ist. Unter den zu erwartenden prekären Zuständen wird die Vulnerabilität von verletzlichen Gruppen und damit die Ausbeutungsgefahr exponentiell zunehmen.

2. Unterbindung von Weiterreisen innerhalb Europas

Malaika hat im Auffanglager in Kroatien Schreckliches erlebt. Mit der neuen Regelung wäre es für sie noch schwieriger gewesen, Kroatien zu verlassen und weiterzureisen: Das Weiterreisen innerhalb Europas soll stärker bestraft und die Zuständigkeit von Ersteintrittsländern an den Aussengrenzen von 12 auf 20 Monate erhöht werden. In der Theorie sollte der Aufenthalt in den Lagern rund 6 Monate dauern und in dieser Zeit Screening, Grenzverfahren und Rückkehrgrenzverfahren durchgeführt werden. Es ist jedoch absehbar, dass sich diese Fristen aufgrund verschiedener Verzögerungen in die Länge ziehen werden – und somit der Aufenthalt in den Lagern deutlich länger dauert. Bereits heute ziehen sich auch beschleunigte Verfahren deutlich in die Länge, es ist also nicht zu erwarten, dass sich bei einer erneuten Beschleunigung etwas daran ändern wird. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass die Kapazitätsgrenzen der Auffanglager vielerorts überschritten und die Zustände für die einzelnen Geflüchteten noch unhaltbarer werden. Weshalb unter diesen Voraussetzungen die Weiterreise innerhalb Europas noch stärker sanktioniert werden soll, ist schlicht nicht nachvollziehbar und stossend.

3. Verlängerung der Überstellungsfrist – monatelanger Aufenthalt in der Notunterkunft

Schafft es dennoch eine Person, die Lager an den Aussengrenzen zu verlassen, in die Schweiz einzureisen und hier einen Asylantrag zu stellen, heisst das noch lange nicht, dass sie auch hier ein Asylgesuch durchlaufen darf. So geschah es auch bei Malaika, die trotz des Erlebten und ihrer grossen Vulnerabilität als Opfer von Menschenhandel zuerst in eine für vulnerable Personen höchst ungeeignete Notunterkunft kam und danach nach Kroatien zurückgeschafft worden ist.

Die Schweiz wurde dieses Jahr explizit von der Expert*innengruppe zur Bekämpfung des Menschenhandels GRETA explizit für ihre strikte Dublin-Praxis gerügt und aufgefordert, ihre Dublin-Praxis zu überdenken. Die angedachte Verlängerung der Überstellungsfrist ins Dublin-Land von 6 Monaten auf bis zu 3 Jahre ist für Opfer von Menschenhandel besonders problematisch. Anhand der aktuellen Situation mit der Verweigerung von Dublin-Rückübernahmen seitens Italiens und der gleichzeitigen Weigerung des SEM, in diesen Fällen vor Ablauf der Überstellungsfrist einen Selbsteintritt zu machen, sehen wir bereits jetzt in der Beratung die verheerenden Auswirkungen, welche die neue Regelung auf OMH haben wird:

 

  • Das Ausscheiden aus den Asylstrukturen in die Nothilfe und Notunterkunft ist für Opfer von Menschenhandel besonders gravierend. Wenn auch die Situation in den Bundesasylzentren keinesfalls den Vorgaben für die Unterbringung von Opfern von Menschenhandel entspricht, bedeutet ein Transfer in eine Notunterkunft nochmals eine extreme Verschlechterung sowie das Wegfallen wichtiger Grundrechte, welche ihnen zustehen würden. Der Aufenthalt in einer Notunterkunft ist für alle Personen schwierig. Für höchst traumatisierte und gefährdete Personen sind die Zustände gänzlich unhaltbar und destabilisierend.
  • Zur destabilisierenden Unterkunft kommt das Unwissen über ihren Verbleib hinzu. Werden sie an den Ort zurückgeschickt, an dem sie Schreckliches erlebt haben oder gar erstmals Opfer von Menschenhandel wurden und wo sich auch die Täterschaft befindet? Die Unwissenheit und das Warten kann aufgrund der absoluten Minimalleistungen, die sie in der Nothilfe erhalten nicht durch finanzierte Beratung oder Traumatherapie abgefedert werden.
  • Das vorgesehene Bestrafungssystem, aufgrund dessen die Überstellungsfrist verlängert werden kann, könnte OMH besonders stark betreffen: Die Verschlechterung des psychischen, aber auch physischen Zustandes unter äusserst prekären Lebensumständen erleben wir in der Beratung unserer Klient*innen häufig. Da die Kriterien sehr vage formuliert sind, könnte insbesondere eine solche Verschlechterung des Zustandes unter Umständen als «vorsätzliches Untauglich machen» bestraft und die Frist verlängert werden. Dies könnte zu einem Teufelskreis führen, in dem sich Ursache und Wirkung stetig verschlimmern und die Personen unter Umständen drei Jahre lang in der Notunterkunft verbringen, bis sie überhaupt in der Schweiz ein Asylgesuch durchlaufen dürften. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Opfer von Menschenhandel nach einer solch langen Wartezeit unter schwersten Bedingungen sich von der erlittenen Gewalt erholen und eine stabile Existenz aufbauen kann, ist äusserst gering.

Es ist damit zu rechnen, dass der Druck mit den neuen Regelungen auf die Staaten an den Aussengrenzen zusätzlich steigt und vermehrt der Ausnahmezustand ausgerufen und Rückübernahmen gestoppt werden. Die Situation, wie sie aktuell für OMH mit Dublin Italien herrscht, könnte auch in vielen weiteren Dublin-Staaten Realität werden und dazu führen, dass eine Vielzahl von OMH in der Schweiz in Notunterkünften ausharren müssen, mitunter jahrelang. Und dies, nachdem sie ggf. bereits mehrere Monate in einem Lager an der EU-Aussengrenze festgehalten wurden, um im schlimmsten Fall kurz vor Ablauf der drei Jahre dorthin zurückgeschickt zu werden.

Die absehbar steigende Anzahl Asylsuchender in den Notunterkünften wird die Unzufriedenheit der Gesellschaft mit dem Asylsystem und den Druck auf Asylsuchende erhöhen. Anstatt aktiv nach praktikablen Lösungen zu suchen und zu verhindern, dass die Personen überhaupt in die Nothilfestrukturen transferiert werden, trägt die Schweiz so aktiv zu einer Verschlechterung bei, welche mitunter die nächste Verschärfung rechtfertigen wird. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass bereits jetzt Lösungen gesucht werden, wie mit einer möglichen Nicht-Rückübernahme durch (weitere) Dublin-Staaten in Zukunft umgegangen wird – eine Abschiebung in die Nothilfe, wie sie aktuell praktiziert wird, ist aus Sicht der FIZ keine Option.

4. Schutzrechte von Kindern wahren: Kein Übertritt ins Erst-Antragsland

Besonders schockierend ist die im Pakt neu vorgesehene Regelung, dass auch unbegleitete Minderjährige in das Erstantragsland zurückgeschickt werden können. Konkret soll neu nicht mehr das Land, in welchem der letzte Asylantrag eingereicht wurde, sondern - gleich wie bei Erwachsenen - das Land, in dem der erste Antrag eingereicht wurde, zuständig sein. Diese Regelung widerspricht direkt der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und steht den UN-Kinderrechten diametral entgegen. Auch in diesen Fällen braucht es deshalb einen Selbsteintritt der Schweiz, sofern der Verbleib dem übergeordneten Wohle des Kindes entspricht.

Fazit

Die fehlenden legalen Migrationswege sowie die unhaltbare Situation für Geflüchtete an den EU-Aussengrenzen begünstigen Menschenhandel. Die rigorose Dublin-Praxis der Schweiz ignoriert die Schutzrechte von Opfern von Menschenhandel und trägt dazu bei, dass die An-zahl Betroffener steigen wird: Sie werden dorthin zurückgeschickt, wo ein besonders grosses Risiko besteht, erneut Opfer zu werden – an die EU-Aussengrenzen. Die FIZ pocht darauf, dass unter den neuen Umständen vom Spielraum des Selbsteintritts insbesondere für vulnerable Personen wie Opfer von Menschenhandel endlich Gebrauch gemacht wird. Der Selbsteintritt ist die einzige Schutzmöglichkeit für Menschenhandelsopfer, die in diesem System noch bleibt.



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Treffen zum Thema Menschenhandel mit Bundesrat Beat Jans

Treffen zum Thema Menschenhandel mit Bundesrat Beat Jans

Bundesrat Beat Jans hat am 26. November verschiedene Bundesstellen, NGOs und Sozialpartner*innen zu einem Austausch zum Thema Menschenhandel eingeladen. Der Fokus lag auf Menschenhandel zwecks Arbeitsausbeutung.

Das Treffen gab uns die Möglichkeit, die Hürden aufzuzeigen, die uns in der täglichen Arbeit begegnen, und besonders auf die prekären Bedingungen von Personen in informellen, feminisierten Branchen (wie etwa der Care- oder Haushaltsarbeit) hinzuweisen. Diese sind oft schlecht geschützt und haben kaum Zugang zu ihren Rechten.

Anhand von Fallbeispielen haben wir erläutert, warum eine Revision des Artikels 182 des Strafgesetzbuches notwendig ist, damit Täterinnen häufiger zur Rechenschaft gezogen werden können. Die aktuelle Formulierung des Artikels ist zu ungenau, sodass viele Täter*innen nicht verurteilt werden.

Das Austauschtreffen gab der FIZ zudem die Möglichkeit auf die hängige parlamentarische Initiative 22.456 „Lücke im OHG schliessen. Opfer mit Tatort Ausland unterstützen“ hinzuweisen und zu betonen, wie wichtig ein Tatort-unabhängiger Zugang zur Opferhilfe ist.

Anwesend am Treffen waren Vertreter*innen der fedpol, SEM, Schweizerischer Arbeitgeberverband, Gewerkschaft Unia , Victras, ACT212 und die Koordinatorin der Plateforme Traite gegen Menschenhandel gemeinsam mit Vertreter*innen ihrer Mitgliedsorganisationen von Astrée, CSP Genève und der FIZ.

Wir bedanken uns für die Einladung, das Interesse und den Austausch und sind gespannt auf die nächsten Schritte in der Bekämpfung von Menschenhandel. Wir bleiben dran!

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FIZ Solikalender 2025 jetzt erhältlich

FIZ Solikalender 2025 jetzt erhältlich

Das perfekte Geschenk für die Aktivist*innen und Menschenrechtsverfechter*innen in Ihrem Leben.

Die FIZ feiert nächstes Jahr ihr 40-jähriges Bestehen! Für dieses Jubiläum haben wir unser Fotoarchiv durchforstet und einen Kalender gestaltet, der dich durchs Jahr sowie die Geschichte der FIZ begleitet.

Sie können Ihren Kalender jetzt hier bestellen!

Preise
Normalpreis mit Versand: 20.-. 
Solipreis mit Versand: 35.-
ohne Versand (Abholung in Zürich): 15.-

Der Solibeitrag ist bereits im Preis eingebaut, die Erlöse fliessen direkt an die FIZ – z.B. in politische Projekte oder die Finanzierung eines Sprachkurses für Klient*innen. Wenn Sie über mehr Geld verfügen, sind Soliaufschläge natürlich auch sehr willkommen.

Ab Mitte November auch in ausgewählten Läden und direkt bei uns im Büro erhältlich - Wir halten Sie auf dem Laufenden!

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FIZ Magazin: Grenzen der Sicherheit

FIZ Magazin: Grenzen der Sicherheit

Die FIZ kämpft gegen Ausbeutung und Gewalt und setzt sich für umfassende Sicherheit von Opfern von Menschenhandel und von gewaltbetroffene Migrant*innen ein. Doch was bedeutet Sicherheit, im Einzelfall und auf struktureller Ebene?

Sicherheit ist das Gefühl, dass keine Gefahr droht, dass eine Person keine Angst haben muss und sich aufgehoben fühlt. Welche Elemente erfüllt sein müssen, damit sich für unsere Klient*innen dieses Gefühl (wieder) einstellt – davon handelt die neuste Ausgabe des FIZ-Magazins.

Elemente von Sicherheit sind das Gefühl der Ruhe und des Vertrauens, das sich einstellt, wenn ein*e Klient*in in einer Schutzunterkunft der FIZ ankommt und sich erholt, oder die Sicherheit der Lieben in den Herkunftsländern, um die sich Klient*innen fürchten, wenn sie gegen die Täterschaft aussagen. Es sind aber auch Elemente, die der Rechtsstaat bietet, bieten müsste: Das System ist für viele Betroffene von Menschenhandel nicht sicher.

Härtefallbewilligungen werden abgelehnt und damit eine sichere Perspektive in der Schweiz verwehrt. Menschen im Asylverfahren werden durch den Dublin-Mechanismus schutzlos zurück in Länder geschafft, in denen sie in die Ausbeutungssituation gelangt sind. Migrant*innen, die häusliche Gewalt erleben, verlieren bei einer Trennung ihren Aufenthaltstitel. Das System bringt Menschen in Gefahr, die es eigentlich schützen sollte. Auch davon handelt dieses Magazin.

Hier reinschauen

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Menschenhandel ist kein Bagatelldelikt

Menschenhandel ist kein Bagatelldelikt

Gerechtigkeit und Genugtuung für Opfer von Menschenhandel!

Eine Medienmitteilung von der Plateforme Traite zum 18. Oktober: europäischer Tag gegen Menschenhandel

Auch in diesem Jahr verhandelten Schweizer Gerichte Fälle von Menschenhandel. So unterschiedlich die Fälle von der Konstellation her waren, glichen sie sich im verhältnismässig milden Urteil gegenüber der Täterschaft und den tiefen Genugtuungszahlungen. Die Plateforme Traite kritisiert den Widerspruch zwischen der massiven Ausbeutung, welche Opfer von Menschenhandel erlitten haben, den Risiken und der Ungewissheit, welchen sie bei Teilnahme an Strafprozessen ausgesetzt sind und der häufig fehlenden Gerechtigkeit sowie geringer Entschädigung, die sie dafür erhalten.

Ungerechtigkeit wird nicht anerkannt
Ende September wurde das Urteil im Menschenhandelsfall von Andelfingen gesprochen. Der Haupttäter muss eine 9-monatige Freiheitsstrafe absitzen – eine kürzere Zeit als seine beiden Opfer in Käfigen eingesperrt waren und ausgebeutet wurden. Auch die Entschädigung für die Opfer fällt deutlich geringer aus, als der Profit, welche die Täter*innen mit der Ausbeutung der betroffenen Frauen erzielt haben.

Im Fall der Familie Hinduja, bei welchem mehrere Hausangestellte in Genf massiv ausgebeutet wurden, wurde diesen Sommer die Anklage wegen Menschenhandel fallen gelassen wegen der freiwilligen Rückkehr der Opfer zu den Täter*innen. Wegen Wucher wurden sie zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Wie relativ Freiwilligkeit für armutsbetroffene Personen ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz ist, die gegebenenfalls auch mit Drohungen und Gewalt von Seiten ihrer Peiniger*innen rechnen müssen, wurde nicht berücksichtigt. Die Staatsanwaltschaft war nicht überzeugt und legte gegen die Entscheidung Berufung ein.

«Die Perspektive von Opfern von Menschenhandel findet viel zu wenig Eingang in die Arbeit von Gerichten und Staatsanwaltschaften», kritisiert Georgiana Ursprung von der Plateforme Traite. Dies zeigen die oben erwähnten Fälle exemplarisch auf.

Menschenhandel darf sich nicht lohnen
Täter*innen üben Druck auf die Opfer aus, bedrohen sie oder ihre Familien und nutzen ihre prekäre Situation aus, um sie auszubeuten. Bei zu tiefen Entschädigungszahlungen «lohnt» sich die Tat für die Täter*innen gar finanziell. Das sendet ein falsches Signal. «Wir fordern Entschädigung, welche den entgangenen Lohn berücksichtigt und den Opfern eine sichere ökonomische Perspektive nach der Ausbeutung ermöglicht wie auch Genugtuungssummen, welche in einem angemesseneren Verhältnis zur erlittenen Gewalt stehen» sagt Fanie Wirth, FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration.

Die Mehrheit der Fälle von Menschenhandel landet erst gar nicht vor Gericht
Die Anzahl strafrechtlicher Verurteilungen wegen Menschenhandels bewegen sich im einstelligen Prozentbereich im Verhältnis zu den identifizierten Opfern: So kam es 2023 bei 197 von den spezialisierten Fachstellen der Plateforme Traite identifizierten Menschenhandelsopfern bloss zu 8 strafrechtlichen Verurteilungen wegen Menschenhandel. 2022 wurden bei 177 identifizierten Opfern nur in 7 Fällen Verurteilungen wegen Menschenhandel gesprochen. Dies ist ein gravierendes Missverhältnis.

Wenn es zu einem Strafverfahren kommt, wird häufig der Straftatbestand des Wuchers oder der För-derung der Prostitution anstelle von Menschenhandel verfolgt. Der aktuelle Gesetzesartikel zu Menschenhandel in der Schweiz wird sehr selten und sehr restriktiv angewendet. Er beinhaltet eine enge Auslegung von Zwang, die nicht im Einklang mit der Europaratskonvention gegen Menschenhandel steht. Zudem ist Menschenhandel ein komplexer Straftatbestand für dessen aufwendige Ermittlung die zeitlichen sowie finanziellen Ressourcen in vielen Kantonen nicht bereitgestellt werden. Ein weiterer Grund für die fehlenden und geringen Strafurteile ist das fehlende Wissen, die mangelnde Sensibilisierung bei den Richter*innen und Staatsanwaltschaften zu Menschenhandelsfällen. «Wir fordern ei-nen Gesetzesartikel zu Menschenhandel, welcher der Realität von Menschenhandelsfällen gerecht wird sowie ausreichend Ressourcen für die Strafverfolgung» sagt Angela Oriti von ASTRÉE.

Gesicherter Aufenthalt – auch nach dem Strafverfahren
Die Betroffenen haben oft über Jahre in einem Strafverfahren mitgewirkt. Sie erzählten immer wieder ihre Ausbeutungsgeschichte und mussten im Detail über die erniedrigende Gewalt sprechen. Viele sind traumatisiert und kämpfen mit den psychischen und physischen Folgen. Sie mussten sich zudem mit den Täter*innen und dem Risiko von Vergeltung aussetzen.

Nur dank ihren Aussagen ist es möglich, die Täter*innen zu verurteilen. Trotzdem erwartet viele der Betroffenen eine unsichere Zukunft, da sie längerfristig keinen gesicherten Aufenthalt in der Schweiz haben. Für viele beeinträchtigt diese Ungewissheit ihre Gesundheit und ihre Integration und ist wenig verständlich in Anbetracht der Risiken, die sie für die Beteiligung am Strafverfahren auf sich nehmen. «Die Beteiligung im Strafverfahren ist für viele Betroffene retraumatisierend und ein Risiko für sie so-wie häufig auch für ihre Familien im Herkunftsland.» führt Leila Boussemacer, CSP Genève aus.

Der Zugang zu Aufenthaltsbewilligung im Rahmen eines Härtefalls nach einem Strafverfahren würde dazu führen, dass Betroffene sich erholen und eine erneute Ausbeutung verhindert werden könnte.


Die Plateforme Traite ist ein schweizweites Netzwerk aus vier spezialisierten Organisationen (CSP Genève, ASTRÉE, FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration, Antenna MayDay), die sich für die Rechte von Opfer von Menschenhandel engagieren und diese identifizieren, beraten und betreuen. Ihre Grundwerte basieren auf dem Respekt der Menschenrechte und dem Fokus auf die Bedürfnisse der Opfer.

Medienkontakt:
Georgiana Ursprung, Koordinatorin Plateforme Traite: 076 628 95 08, info@plateforme-traite.ch, www.plateforme-traite.ch

Für Fragen zu spezifischen Regionen:
Deutschschweiz: FIZ, Fanie Wirth, 044 436 90 00
Romandie: ASTRÉE (Waadt), Angela Oriti, 021 544 27 99 und CSP Genève, Leila Boussemacer, 079 109 77 54
Tessin: MayDay, Monica Marcionetti, 079 590 39 46

Bilder: Auf der Webseite der Plateforme Traite finden Sie unter «Publikationen» Bilder zur Benutzung.
3 Opferstatistik der Plateforme Traite, 30.07.2024 sowie Strafurteilstatistik des Bundesamts für Statistik Juni 2024


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FIZ-Medienmitteilung zum Fall Andelfingen

FIZ-Medienmitteilung zum Fall Andelfingen

Menschenhandel vor Gericht: zynisches Urteil hat System

Ein Ehepaar lockt Frauen gezielt mit einem falschen Job-Angebot in die Schweiz. Sie sperren die Frauen für mehrere Stunden täglich und die ganze Nacht in einen Käfig. Den Rest der Zeit müssen sie Hausarbeiten für das Ehepaar erledigen – bis zu 17 Stunden täglich. Dafür erhalten sie 800 Franken pro Monat. Ein klarer Fall von Menschenhandel.

Der Mann wird in einem abgekürzten Verfahren zu einer Geldstrafe und einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt. Er muss noch 4 Monate ins Gefängnis, obwohl er bereits einschlägig vorbestraft ist. Die Frau wird vom Bezirksgericht in Andelfingen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt. Sie erhält einen Landesverweis von 5 Jahren. Die Opfer erhalten eine Entschädigung von insgesamt 16'000 CHF.

Ein zynisches Urteil für die systematische Erniedrigung, folterähnliche Behandlung und Ausbeutung von mehreren Frauen. Ein Urteil, das nicht berücksichtigt, dass die Betroffenen traumatisiert sind und bis heute grosse Scham empfinden. Die Betroffenen haben für dieses stossend milde Urteil jahrelang mit den Strafverfolgungsbehörden kooperiert. Sie erzählten immer und immer wieder ihre Ausbeutungsgeschichte und mussten im Detail über die erfahrene Gewalt sprechen.

«Die Beteiligung im Strafverfahren ist für viele Betroffene re-traumatisierend. Milde Urteile sind keine Gerechtigkeit – im Gegenteil: der Rechtsstaat lässt die Opfer im Stich.» sagt Lelia Hunziker, Geschäftsführerin der FIZ.

Gesicherter Aufenthalt – auch nach dem Strafverfahren

Betroffene sind häufig stark traumatisiert und kämpfen mit psychischen und physischen Langzeitschäden. Viele der Betroffenen haben keinen gesicherten Aufenthalt in der Schweiz und kaum finanzielle Mittel. Sie blicken in eine unsichere Zukunft.

In der Erholungs- und Bedenkzeit müssen sie sich entscheiden, ob sie sich an einem allfälligen Strafverfahren beteiligen. Falls ja, erhalten sie für die Dauer des Verfahrens einen geregelten Aufenthalt in der Schweiz. Für einen längerfristigen Aufenthalt in der Schweiz müssen sie entweder direkt nach der Ausbeutung oder nach Ende des Verfahrens einen persönlichen Härtefall geltend machen. Die Vergabepraxis ist aber von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich und sehr restriktiv.

«Wir fordern für die Betroffenen eine Vergabepraxis von Härtefall-Bewilligungen, die ihre besondere Vulnerabilität und ihre vergangene Ausbeutung sowie deren Folgen miteinbezieht, schweizweit einheitliche Kriterien für die Gesuchsprüfung und dass Betroffene nicht monate- oder jahrelang in Unsicherheit warten lässt.» - Fanie Wirth, Bereichsleiterin FIZ.

Faire Entschädigung und effektiver Schutz

Täter*innen üben Druck auf die Opfer aus, bedrohen sie oder ihre Familien und nutzen ihre prekäre Situation aus, zum Beispiel um ihnen keinen fairen Lohn zahlen zu müssen. Bei zu tiefen Entschädigungszahlungen «lohnt» sich die Tat für die Täter*innen sogar finanziell – wie im hiesigen Urteil. Das sendet ein falsches Signal und entschädigt die Betroffenen nicht.

«Wir fordern Entschädigungszahlungen, die die Ausbeutung und den Lohnausfall berücksichtigen und den Opfern eine sichere ökonomische Zukunft ermöglichen wie auch Genugtuungssummen, welche in einem angemesseneren Verhältnis zur erlittenen Gewalt stehen. Die im hiesigen Urteil zugesprochene tiefe Summe ist kein Einzelfall, sondern hat System.» - Lelia Hunziker.

Opfer haben häufig noch Jahre nach der Ausbeutung Angst vor den Täter*innen, vor ihren Drohungen oder vor ihrer Rache, zum Beispiel falls die Täter*innen intime Bilder der Opfer besitzen und drohen, diese zu veröffentlichen.

«Wir fordern, gestützt auf den GRETA-Bericht, dass der Rechtsstaat seine Schutzpflicht wahrnimmt und effektive, angemessene und abschreckende Strafmasse gegen Menschenhandel erteilt.» - Fanie Wirth.

Wir bitten Sie darum keine Informationen zu den Opfern (zum Beispiel Herkunftsland) zu veröffentlichen. Für weitere Fragen stehen Ihnen Lelia Hunziker (Geschäftsführerin der FIZ): + 41 44 436 90 11 oder Fanie Wirth (Bereichsleiterin Fachwissen & Advocacy) +41 79 705 0506 gerne zur Verfügung.

Medienmitteilung der FIZ Fachstelle Frauenhandel & Frauenmigration, 26.09.2024

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Neues Webtool für Sexarbeitende in der Schweiz

Neues Webtool für Sexarbeitende in der Schweiz

ProCoRe, die Schweizer Koalition für die Rechte von Sexarbeitenden, hat das Online-Tool "legal Work" lanciert.

Das Tool enthält Infos über die behördlichen Auflagen für die legale Sexarbeit je nach Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitsform in den verschiedenen Kantonen und Kontaktinformationen von Beratungsstellen in der Nähe.

Ein paar Klicks im Tool machen deutlich: Die Regeln unterscheiden sich von Kanton zu Kanton, sind komplex und teils widersprüchlich. Das Tool soll Orientierung im bürokratischen Chaos bieten, kann aber die strukturellen Hürden für die legale Sexarbeit nicht auflösen. Der Handlungsbedarf ist gross.

Hier geht's zum Tool: https://legalwork.procore-info.ch/de/home 


Die FIZ ist Mitglied von ProCoRe.

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Tagung "Menschenhandel" am 20. Sept. 2024

Tagung "Menschenhandel" am 20. Sept. 2024

Die FIZ wird an der kommenden Tagung zu Menschenhandel in Bern zwei Workshops leiten.

Im Europaratsübereinkommen zur Bekämpfung von Menschenhandel hat sich die Schweiz verpflichtet, die Verhütung, den Opferschutz und die Strafverfolgung auf diesem Gebiet zu verstärken. Der Bundesrat hat daher Ende Juni 2022 einen nationalen Aktionsplan gegen den Menschenhandel für die Jahre 2023-2027 beschlossen. Eines der vorrangigen Handlungsfelder ist die Verbesserung der Ausbildung von Fachleuten, die mit Opfern des Menschenhandels in Kontakt kommen, insbesondere aus Polizeiorganen, Staatsanwaltschaften, Gerichten, der Anwaltschaft und den Opferhilfestellen.

Die Tagung wird von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern und dem Bundesamt für Justiz gemeinsam organisiert. Neben verschiedenen Fachvorträgen werden mehrere Workshops zu spezifischen Themen angeboten, bspw. zur strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und zum Anspruch der Opfer auf Entschädigung und Genugtuung. Zudem bietet die Tagung den teilnehmenden Fachpersonen die Möglichkeit, Fragen
einzubringen, Kontakte zu knüpfen und sich über bewährte Praktiken auf diesem Gebiet auszutauschen.

Mehr Infos und Anmeldung hier.

Die Anzahl der Plätze ist auf 200 Personen begrenzt.

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Gegen 200 Menschenhandelsopfer in der Schweiz identifiziert

Gegen 200 Menschenhandelsopfer in der Schweiz identifiziert

Die vier spezialisierten Mitgliedsorganisationen der Plateforme Traite (FIZ, ASTRÉE, CSP Genf, MayDay) konnten letztes Jahr 197 neue Opfer von Menschenhandel in der Schweiz identifizieren.

Dies bedeutet ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. Die Plateforme Traite stellt auch eine Zunahme an Opfer aus der Arbeitsausbeutung fest. Obwohl die Behörden ihren Fokus von der Sexarbeit hin zu anderen Arbeitssektoren verschoben haben, werden viele dieser Opfer oft nicht als solche identifiziert und haben keinen Zugang zu ihren Rechten.

11% mehr Fälle im Vergleich zum Vorjahr
Zusammen mit den 197 neuen Personen, die als Menschenhandelsopfer identifiziert wurden und denjenigen Opfern, die davor identifiziert wurden sind 488 Opfer von den Mitgliedsorganisationen der Plateforme Traite begleitet und beraten worden im Verlauf von 2023. Der Anstieg der Fälle bestätigt, dass Menschenhandel in der Schweiz eine Realität darstellt.

Bei der grossen Mehrheit der aufgedeckten Fälle handelt es sich um Frauen (75.5%). Die Tendenz der letzten Jahre bestätigt sich jedoch erneut: Männer sind als Opfer keine Randerscheinung und machen 23% der totalen Opferzahl aus. Der Anstieg von männlichen Opfern erklärt sich vor allem damit, dass die Sensibilisierung bezüg-lich Menschenhandel und die entsprechenden Kontrollen sich zusehends von der Sexarbeit hin zu Arbeitssektoren verlagert hat, die männlich dominiert sind.

2023 kamen die Opfer aus 55 verschiedenen Ländern. Die häufigsten Herkunftsländer der neu identifizierten Opfer waren 2023 Ungarn, Demokratische Republik Kongo, Kamerun und Somalia. Dieses Jahr ist mit 56% ein deutlich höherer Anteil an Opfern aus afrikanischen Ländern festzustellen. Von den restlichen Betroffenen stammten 17% aus europäischen, 14% aus lateinamerikanischen und 12% aus asiatischen Ländern.

Das Profil der erfassten Opfer bezüglich Herkunft, Geschlecht oder auch der Arbeitssektoren hängt stark von den Branchen ab, in denen Kontrollen stattfinden, vom Sensibilisierungsgrad der Erstkontaktstellen und der Anwesenheit von spezialisierten Opferschutzstellen. Daher stellen die Zahlen nur einen Teil der Realität des Phänomens dar, das sich per Definition im Verborgenen abspielt.

Schutz statt strafrechtlicher Verfolgung von Opfern
Die spezialisierten Fachstellen identifizieren immer häufiger Opfer von Menschenhandel zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft: Von allen neu identifizierten Opfern waren es 2021 33%, 2022 44% und 2023 47%. Diese Zahlen beinhalten auch die Opfer, die zu illegalen Handlungen wie Diebstahl oder Drogenschmuggel gezwungen wurden.

Die Zunahme aufgedeckter Fälle von Opfer der Arbeitsausbeutung ist das Ergebnis der Sensibilisierungsarbeit, welche die Fachstellen der Plateforme Traite bei der Polizei, Beratungsstellen aus dem Migrationsbereich oder für Gewaltbetroffene, bei Spitälern unter anderen machen. Trotzdem kritisiert Nina Lanzi von der FIZ: «Betroffene von Arbeitsausbeutung werden häufig nicht als solche anerkannt und erhalten entsprechend nicht den Schutz, zu dem sie Anrecht haben.» Es ist die Abwesenheit von spezialisierten Schutzorganisationen, mangelnde Ressourcen und die fehlende Sensibilisierung von Behörden welche zur Folge haben, dass Opfer weder Zugang zu einer sicheren Aufenthaltsbewilligung noch zu Opferschutzleistungen haben, die ihnen nach der Konvention des Europarats zur Bekämpfung von Menschenhandel (EKM) zustehen. «Bei Arbeitsausbeutung bleibt die strafrechtliche Verfolgung der Täter*innen meist aus, wegen mangelnden Beweisen», unterstreicht Leila Boussema-cer von CSP Genf. Ebenso selten wird der Strafbestand des Menschenhandels von den Strafverfolgungsbehörden verfolgt. Oft werden hingegen die Opfer verfolgt und des Landes verwiesen, weil sie sich illegal im Land aufhalten und keine Arbeitserlaubnis haben. In den Empfehlungen an die Schweiz empfiehlt GRETA, die Expert*innen-gruppe der EKM, eine konsequentere Anerkennung der Opfer von Arbeitsausbeutung als Opfer von Menschen-handel sowie die Nichtbestrafung von Straftaten, die im Zusammenhang mit Ausbeutung begangen wurden.

Mehr Ressourcen für den Opferschutz
Der nationale Aktionsplan gegen Menschenhandel enthält verschiedene Massnahmen, die die Kantone einfüh-ren müssen, um einen angemessenen Schutz zu gewährleisten. Monica Marcionetti von MayDay fordert: «Mehr Ressourcen für die Einrichtung von spezialisierten Strukturen sind nötig, um die Opfer von Menschenhandel ef-fektiv zu schützen." GRETA empfahl der Schweiz diesen Sommer, ein solches Budget zu schaffen. Angela Oriti von ASTRÉE unterstreicht: «Da die Zahl der identifizierten Opfer von Menschenhandel gestiegen ist, sind Schutz-massnahmen nötig, die zwischen der Kantons- und Bundesebene koordiniert und angemessen finanziert sind.» Für die Plateforme Traite ist dies unerlässlich, um den Zugang zu Schutz und Rechten für Opfer im ganzen Land zu ermöglichen.

 
Die Plateforme Traite ist ein schweizweites Netzwerk aus vier spezialisierten Organisationen (CSP Genève, ASTRÉE, FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration, Antenna MayDay), die sich für die Rechte von Opfer von Menschenhandel engagieren und diese identifizieren, beraten und betreuen. Ihre Grundwerte basieren auf dem Respekt der Menschenrechte und dem Fokus auf die Bedürfnisse der Opfer.

Medienkontakt: Georgiana Ursprung, Koordinatorin Plateforme Traite: 076 628 95 08, info@plateforme-traite.ch, www.plateforme-traite.ch

Für Fragen zu spezifischen Regionen:
Deutschschweiz: FIZ, Fanie Wirth, 044 436 90 16
Romandie: ASTRÉE (Waadt), Angela Oriti, 021 544 27 99; CSP Genève, Leila Boussemacer, 022 807 07 00
Tessin: MayDay, Monica Marcionetti, 079 475 16 49

Bilder: Auf der Webseite der Plateforme Traite finden Sie unter «Publikationen» verschiedene Bilder zur Benutzung.


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Neuer Vorstand der FIZ

Neuer Vorstand der FIZ

An der Generalversammlung des 20. Juni 2024 wurden neue Vorstandsmitglieder gewählt. Der neue Vorstand stellt sich vor!

Co-Präsidentinnen

Mandy Abou Shoak
Soziokulturelle Animatorin, Master in Sozialer Arbeit als Menschenrechtsprofession, SP Kantonsrätin Zürich, diversitätsorientierte Organisationsbegleiterin, Verantwortliche Bildung und Beratung bei Brava (ehemals TERRE DES FEMMES), Regionalleitung Berufsverband Avenir Social Region Zürich, Vorstand Schwarz Feministisches Netzwerk Bla*sh.

Anna Sax
Ökonomin, MHA Management im Gesundheitswesen, Dozentin und Publizistin, bis 2022 Leiterin Gesundheitsamt Kanton Schaffhausen.

Mitglieder

Izabel Barros: Historikerin, Doktorandin an der Universität Lausanne und arbeitet mit den Themen Gender, Sklaverei und Schweizer Kolonialgeschichte. Aktiv in mehreren Gremien mit Bezug auf dekolonialen Geschichte und Antirassismus.

Suzana Čufer: Bauingenieurin, Leiterin Verkehrliche Infrastrukturbauten, Vorstandmitglied Personalverband und Mitglied Personalkommission der Stadt Winterthur, Mitglied bei International Project Management Association IMPA und beim Schweizerischen Verband für Weiterbildung SVEB, Mitglied Theaterwerkstatt by Ueli Bichsel

Marianne Hochuli: Historikerin, MAS NPO-Management und Expertin für Armuts- und Migrationsfragen. Bis 2022 Leiterin der politischen Grundlagenarbeit und Geschäftsleitungsmitglied der Caritas Schweiz.

Claudia Paixão: Sozialwissenschaftlerin, Verantwortliche für Projektpartnerschaften und Philanthropie, Beraterin im Bereich Migration und Gender in der internationalen Zusammenarbeit

Sarah Schilliger: Soziologin, Forscherin und Dozentin am Interdisziplinären Zentrum für Geschlechterforschung (IZFG) der Universität Bern, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Rosa Luxemburg Stiftung.

Birgitte Snefstrup: Sozialpädagogin und MAS in Interkulturelle Kommunikation. Bis 2021 Geschäftsleiterin von LISA, Verein für die Interessen der Sexarbeiterin in Luzern.


Wir heissen die neuen Mitglieder Izabel Barros und Brigitte Snefstrup willkommen, und danken den ehemaligen Vortänd*innen Olivia Payo und Nina Schifferli vom Herzen für ihr tolles Engagement.

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Endlich in Sicherheit? Menschenhandel im Asylbereich

Endlich in Sicherheit? Menschenhandel im Asylbereich

Was geschieht mit Betroffenen von Menschenhandel, die sich im Schweizer Asylwesen befinden, und dringend auf spezialisierte Unterstützung und Schutz angewiesen sind?

Diese Frage wird in einem neuen Projektbericht der FIZ erforscht. 

Der Bericht stammt von einem sechsjährigen Projekt der FIZ, und dokumentiert die Auswirkungen der sich stets verschärfenden migrationspolitischen Massnahmen in Europa sowie im Schweizer Parlament. Im Asylbereich ist der Zugang zu spezialisiertem Opferschutz stark eingeschränkt. Werden Menschen im Ausland, z.B. auf der Reise oder in einem Dublin-Land ausgebeutet, ist ihnen der Zugang zu den Leistungen der Opferhilfe verwehrt oder mit sehr hohen Hürden verbunden.

Mit diesem Bericht will die FIZ aufzeigen, was wir in den letzten fünf Jahren mit unseren Klient*innen, die wir dank dem Projekt unterstützen konnten, erlebt haben. Und deutlich machen, wo sie und insbesondere auch wir selbst dabei im wahrsten Sinne immer wieder an unsere Grenzen gestossen sind.

Hier können Sie den Bericht lesen. Eine französische Version finden Sie auf der Seite "Publikationen".

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Ein Abend mit Emilia Roig

Ein Abend mit Emilia Roig

Die FIZ präsentierte am 20. Juni 2024 "Unterdrückungssysteme: Eine intersektionale Perspektive" – einen feministischen Abend mit der Autorin und Expertin für Intersektionalität und Anti-Diskriminierung, Emilia Roig.

Der Anlass, mit einem Vortrag von Emilia Roig und anschliessender Diskussionsrunde, fand im Comedyhaus/Théâtre a.part in Zürich statt.

Paranoa City Books hat den Abend mit einem Büchertisch begleitet; anschliessend gab es eine Signierstunde mit der Autorin.

Dr. Emilia Roig ist Politikwissenschaftlerin und Autorin der Bestseller „Why we matter“ und „Das Ende der Ehe“. Sie setzt sich dafür ein, Menschen zu inspirieren, sich von Unterdrückungssystemen zu lösen und das kollektive Bewusstsein zu verändern. Sie hat an Universitäten in Frankreich, Deutschland und den USA zu den Themen Intersektionalitätstheorie, postkoloniale Studien, kritische Rassentheorie, Queer-Feminismus sowie internationales und europäisches Recht gelehrt. Vor ihrer Promotion arbeitete sie bei den Vereinten Nationen in Tansania und Uganda, bei der GIZ in Kambodscha und bei Amnesty International in Deutschland zu Menschenrechtsfragen - und beschloss dann, den Bereich der internationalen Entwicklung zu verlassen, um sich auf soziale Gerechtigkeit in Europa zu konzentrieren. 2017 gründete sie das Center for Intersectional Justice (CIJ). Sie war Jurymitglied des Deutschen Sachbuchpreises 2020, wurde 2019 zum Ashoka Fellow ernannt und erhielt 2021 den Edition F Award. Beim Impact of Diversity Award wurde sie 2022 zur "Most Influential Woman of the Year" gewählt. Emilia Roig ist seit Januar 2023 Research Fellow am Käte Hamburger Kolleg für apokalyptische und postapokalyptische Studien der Universität Heidelberg.

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Die Plateforme Traite trägt ihre Forderungen an Bundesrat Jans heran

Die Plateforme Traite trägt ihre Forderungen an Bundesrat Jans heran

​​​​​​Die Plateforme Traite hat am 30.05.2024 mit Vertreterinnen ihrer Mitgliedsorganisationen Bundesrat Beat Jans zu einem Austausch zur Besprechung der Situation von Opfer von Menschenhandel in der Schweiz getroffen. Das Treffen fand in den Lokalitäten der Opferschutzorganisation Astrée in Lausanne statt.

Die Plateforme Traite brachte dem Vorsteher des Departements für Justiz- und Polizei insbesondere folgende Forderungen zur Verbesserung der Situation von Opfer von Menschenhandel vor:

So braucht es dringendst einfacheren Zugang zu Aufenthaltsbewilligungen für Opfer von Menschenhandel, wenn sie in ihrem Herkunfts- oder im Dublin-Land nicht ausreichend geschützt sind und ebenso, damit sie für die strafrechtliche Verfolgung der Täterschaft mitwirken können, falls sie das wünschen.

Wie schon seit Jahren von Schutzorganisationen gefordert wird, sollten Menschen, die auf dem Weg in die Schweiz Opfer von Menschenhandel geworden sind, endlich Zugang zu Opferhilfeleistungen erhalten. Bis jetzt erhalten Opfer mit Tatort Ausland keinen Schutz und keine spezialisierte Unterstützung in der Schweiz. Sie bleiben mit den zahlreichen Folgen dieser massiven Straftat auf sich alleine gestellt.

Die Schutzorganisationen forderten zudem, dass der Bund mehr Druck auf die Kantone ausübt, damit diese Mindestanforderungen bezüglich der Identifizierung, dem Schutz und der Unterstützung von Opfer von Menschenhandel in jedem Kanton umsetzen. Denn noch sind die kantonalen Unterschiede riesig und reichen von Zugang zu spezialisierter Unterstützung bis zu fehlendem Zugang zu den in internationalen Konventionen vorgesehenen Rechten.

Die Mitglieder der Plateforme Traite hoffen, dass die Bundesbehörden auf diese Anliegen eingehen und diese Verbesserungsvorschläge rasch umsetzen!

Die Plateforme Traite ist ein schweizweites Netzwerk von nichtstaatlichen Organisationen, die Betroffene von Menschenhandel unterstützen. Sie wurde 2020 von der FIZ und drei anderen Organisationen (CSP Genève, Antenna MayDay Ticino und Astrée) gegründet. Weitere Informationen zur Plateforme Traite finden Sie hier: https://plattform-menschenhandel.ch/

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Rechte von Live-in-Betreuer*innen stärken!

Rechte von Live-in-Betreuer*innen stärken!

Das Netzwerk Respekt kommt neu an die FIZ.

2013 gründete die Region Basel des VPOD das Netzwerk Respekt. Damit erhielten die Live In-Betreuer*innen innerhalb des VPOD eine eigene Plattform. Die 24-Std.-Betreuerin Bozena Domanska betreut und berät die Mitglieder von Respekt seit 2013 mit Herzblut und Fachwissen, kennt sie doch die Fallstricke und missbräuchlichen Arbeitsbedingungen in der ambulanten Betreuung selber zu Genüge.

2015 wurde die Beratung niederschwellig und unter Berücksichtigung der prekären Löhne sehr günstig auf die ganze Deutschschweiz ausgeweitet. Diese Ausweitung führte zu vielen erfolgreichen Verhandlungen zugunsten der Betroffenen. So dass der VPOD schliesslich 2022 vor Bundesgericht gewann. Mit diesem Entscheid wurde endlich festgehalten, dass das Arbeitsgesetz auch in Privathaushalten gilt, wenn die Betreuer*innen über Firmen vermittelt werden. Eine Baustelle bleibt weiterhin das direkte Anstellungsverhältnis in Privathaushalten, welches weiterhin dem Arbeitsgesetz nicht unterstellt ist. Hier besteht weiterhin dringender Anstellungsbedarf.

Trotz der teilweise geklärten Rechtslage darf davon ausgegangen werden, dass die Arbeitssituation der Betreuer*innen weiterhin prekär bleibt, da die Abgrenzung von Arbeit, Präsenz und Freizeit ungenügend durchgesetzt wird. Ebenso erleben wir oft Verstösse betreffend der Aufgaben. Oft werden Frauen nicht nur als Betreuerin eingesetzt, sondern für Gartenarbeiten, Kinderbetreuung, kleinere Malarbeiten oder Reinigungsarbeiten. In einigen Fällen auch zur Pflege, was eine Ausbildung und Bewilligung benötigen würde.

Trotz der juristischen und auch politischen Erfolge ist es dem VPOD nicht gelungen, eine Durchdringung in private Haushalte zu erreichen, welche dem Schutzbedürfnis der Live In-Betreuuer*innen gerecht wird. Auf der Suche nach einer Lösung für dieses Problem, schlossen sich die Gewerkschaft VPOD und die Fachstelle FIZ zusammen und entwickelten gemeinsam ein Projekt für die niederschwellige Beratung von Care-Migrant*innen. Begleitet durch das Know-How des VPOD bietet die FIZ ab sofort ein spezifisches Beratungsangebot an.

Die FIZ verfügt als nationales Kompetenzzentrum in Frauenmigration, Frauenhandel und Ausbeutung über viel Erfahrung in der Beratung, Betreuung und Begleitung von Personen in prekären Arbeitssituationen. Migrant*innen, die in Privathaushalten Betreuungs- und Carearbeit leisten sind somit eine sinnvolle und logische Ergänzung des Angebotes der FIZ. Die FIZ kann mit Hilfe des VPOD ihr Know-How in arbeitsrechtlichen Fragen rund um die Arbeit in Privathaushalten ausbauen und Betroffene erhalten Zugang zum psychosozialen und sozialberaterischen Angebot der FIZ. Die FIZ kann auch dank ihrer internationalen Vernetzung mit anderen Partnerorganisationen in Europa und ihrer politischen Stimme gegen Arbeitsausbeutung und Gewalt einen neuen Schwerpunkt in der Thematik setzen und freut sich das Angebot des VPOD zu übernehmen.

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Neue Schutzwohnung für Betroffene von Menschenhandel

Neue Schutzwohnung für Betroffene von Menschenhandel

« In der Schutzwohnung kann ich endlich schlafen, ohne Angst. »

Personen, die aus einer Ausbeutungssituation ausgebrochen sind, brauchen zuallererst Sicherheit und Ruhe – erst dann wird es überhaupt möglich, sich neu zu orientieren. In diesem Sinne betreibt die FIZ seit 2011 Schutzwohnungen für Betroffene von Menschenhandel.

Dort bekommen Klient*innen in akuten Krisensituationen Schutz und Stabilität, bevor wir gemeinsam mit ihnen die nächsten Schritte planen. Im Jahr 2023 verzeichnete die FIZ über 4'500 Übernachtungen, was die zentrale Rolle dieses Angebots unterstreicht.

Vor Kurzem konnte die siebte FIZ-Schutzunterkunft eröffnet werden. Da bei der Einrichtung ein paar Gegenstände noch fehlten, haben wir eine Social-Media-Kampagne durchgeführt um Sachspenden zu sammeln. Viele Menschen haben sich gemeldet um Gegenstände wie Fernseher, Velos, Handys und Tücher zu spenden. Ein grosses Dankeschön an alle, die gespendet oder den Aufruf weitergeleitet haben! Dank Ihnen ist die neue Schutzwohnung nun komplett eingerichtet.

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